Wien: Warnung vor Betrugsmasche - Falsche Bitcoin-Wallets

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Foto: Landespolizeidirektion Wien
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16 Jän 19:28 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aktuell wird eine neue Betrugsmasche festgestellt: Die Betrügerinnen und Betrüger hinterlassen auf offener Straße eine Bitcoin-Wallet.
Durch Scannen des dort befindlichen QR-Codes gelangt man auf eine Internetseite. Dort soll ein auf der Paper-Wallet angeführter "Private Key" eingetragen werden, dann eine PIN. Dieser befindet sich ebenfalls auf dem Paper Wallet und muss "aufgerubbelt" werden. Es besteht weiters die Möglichkeit die private Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben. Um die angeblichen Bitcoins zu erhalten, wird die Entrichtung einer "Aktivierungsgebühr" gefordert.
Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche.
Derzeit geht man davon aus, dass es sich um eine besondere Form des "Phishing" handelt.
Allgemein wird dabei durch die Täterschaft versucht, das Gegenüber zur Bekanntgabe persönlicher (Finanz-)Daten zu bewegen und/oder finanziellen Schaden zuzufügen. In weiterer Folge kann durch die von der Person bekanntgegebenen Daten weitaus größerer Schaden entstehen.
Die Landespolizeidirektion Wien teilt folgende Präventionstipps mit:
Keinesfalls sollten Sie dabei auf allfällige Forderungen oder leere Versprechungen reagieren. Hierbei gilt der altbewerte Grundsatz: Geld liegt nicht auf der Straße.
Wenn Sie bereits Opfer geworden sind, erstatten Sie eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion. Sollten Sie eine derartige Paper-Wallet auf der Straße vorfinden, suchen Sie ebenfalls die nächste Polizeiinspektion auf.
Mitunter kann jeder Link – der angeführte QR-Code führt zu diesem Link – oder jeder diesbezügliche Dateienanhang auch selbst Schadsoftware enthalten, weshalb Sie diesen nicht folgen beziehungsweise diese nicht öffnen sollten.
Prüfen Sie die Mails, SMS oder Schriftstücke auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, da Cyberkriminelle oftmals international agieren und Übersetzungstools nutzen. Dies kann man den Texten oftmals anmerken.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass das Vorhandensein von scheinbar gültigen Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Logos nicht zwangsläufig auf die Authentizität einer Nachricht hinweist.


Quelle: LPD Wien



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