Innsbruck: Wahlkartenbüro für die Bürgermeister-Stichwahl öffnet

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Am 28. April sind die WählerInnen nocheinmal zur Stichwahl aufgerufen. Ab 16. April können Wahlkarten beantragt werden.
Foto: Stadt Innsbruck
15 Apr 20:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Bis 26. April 2024 kann im Rathaus eine Wahlkarte beantragt werden

Dadurch, dass kein Kandidat/keine Kandidatin am Sonntag, 14. April 2024, mehr als die Hälfte der für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, wird zwischen den beiden Wahlwerbern mit den meisten gültigen Stimmen, Bürgermeister Georg Willi und Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, am Sonntag, 28. April 2024, von 7.30 bis 16.00 Uhr, die engere Wahl des Bürgermeisters durchgeführt. Damit ist in der Landeshauptstadt nach der Wahl gleichzeitig vor der Wahl und die Fristen für die Bürgermeister-Stichwahl beginnen zu laufen.

Wahlkarte für die Stichwahl beantragen

Gewählt wird wieder in 154 Sprengeln und 43 Wahllokalen. Wer am Wahltag verhindert ist, kann eine Wahlkarte beantragen. Ab Dienstag, 16. April 2024, öffnet das Wahlkartenbüro im 6. Stock des Innsbrucker Rathauses deshalb erneut seine Pforten. Für den vergangenen Wahlsonntag wurden insgesamt 14.838 Wahlkarten ausgestellt. Zum Vergleich: 2018 waren es 7.258.

Online kann die Wahlkarte über www.wahlkartenantrag.at bis Dienstag, 23. April 2024, beantragt werden. Persönlich im Wahlkartenbüro kann bis Freitag, 26. April 2024, ein Antrag gestellt und gleichzeitig gewählt werden. Das Wahlkartenbüro im Rathaus (6. Stock, Zimmer 6.102) ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Freitag, 19. April 2024, von 8.00 bis 12.00 und am Freitag, 26. April 2024, von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Wichtige Hinweise

Postalisch muss die Wahlkarte bis spätestens 26. April 2024 bei der Wahlbehörde einlangen. Alternativ kann die verschlossene Wahlkarte auch am Wahlsonntag in jenem Wahlsprengel abgegeben werden, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist.

Mobile Sonderwahlbehörde

Die Stimmenabgabe über die mobile Sonderwahlbehörde kann, wenn die Stimmenabgabe aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht möglich ist, noch bis 26. April um 14.00 Uhr beantragt werden. Weitere Informationen sowie der Antrag auf Stimmenabgabe durch die Sonderwahlbehörde finden sich unter www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde

Informationen

Alle Informationen zur Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl finden sich unter www.innsbruck.gv.at/wahlen und unter www.ibkinfo.at/innsbruck-waehlt-2024


Quelle: Stadt Innsbruck



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