Vorarlberg: Verlängerung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche

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Vorarlberg

04 Sep 16:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung für freiwillig Engagierte wird bis 2023 verlängert

Bregenz (VLK) – Mit der Umsetzung der Vorarlberger Ehrenamts- und Freiwilligenversicherung wurden die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter verbessert. Dieser Versicherungsschutz, der eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche beinhaltet, wurde nun von der Vorarlberger Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Landesversicherung VaG bis 2023 verlängert. „Wir wollen die hohe Bereitschaft der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, sich freiwillig in Vereinen bzw. für die Gesellschaft zu engagieren, weiterhin tatkräftig unterstützen und ihnen auch künftig ein Sicherheitsnetz für allfällige Haftungs- und Unfallrisiken schaffen“, erläutert Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink.

Vorarlberg hat ein hohes Ausmaß an freiwilligem Engagement. Das sieht man vor allem daran, dass sich mehr als die Hälfte (55,7 Prozent) der Bevölkerung (ab 15 Jahren) freiwillig engagiert. Im Durchschnitt ist jede Vorarlbergerin und jeder Vorarlberger rund fünf bis sechs Stunden pro Woche freiwillig tätig. Darunter fallen ehrenamtliche Tätigkeiten in den Bereichen Sozialdienst, Nachbarschaftshilfe, Sport, Kultur, Religion, Politik, Rettung und Feuerwehr, sowie im Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Bei derart großem Einsatz und Umfang an geleisteten Stunden von ehrenamtlich Engagierten wird somit auch die Bedeutung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche augenscheinlich.

Bereits im Jahr 2009 wurde zur Verbesserung der versicherungsrechtlichen Situation von ehrenamtlich Tätigen durch das Land Vorarlberg bei der Vorarlberger Landesversicherung VaG erstmals eine Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen eines Pilotprojekts abgeschlossen. Seither wurden jährlich neue, teilweise modifizierte Verträge realisiert. Die Versicherung bietet in Einzelfällen ab einer substantiellen Schadensgröße ein Sicherheitsnetz für Ehrenamtliche, um soziale Härtefälle zu vermeiden bzw. abzufedern.

Versicherungsschutz

In der Kollektivunfallversicherung und der allgemeinen Haftpflichtversicherung gelten alle Personen als versichert, die in losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppierungen oder Organisationen tätig sind, oder die Mitglieder in einem Verein sind oder für das Gemeinwohl für Vorarlberg ehrenamtlich tätig sind. Ebenso muss die Person über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg, Tirol, Baden-Württemberg, Bayern, Fürstentum Liechtenstein, St. Gallen, Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerhoden oder Graubünden verfügen. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Personen zum Zeitpunkt der Ausübung einer Sportart und Mitglieder von Vereinen mit Arbeitnehmenden. Zudem werden Entschädigungsleistungen nur dann erbracht, wenn nicht anderweitig schon ein Versicherungsschutz besteht. Personen und Sachschäden sind bis drei Millionen versichert, bei Vereinen gemäß Vereinsgesetz wird eine Leistung ab einer Schadenshöhe von einer Million Euro bis max. zur vereinbarten Versicherungssumme (drei Millionen Euro) erbracht. Bei losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen gibt es keine derartige Beschränkung.

Schadensmeldung und Ansprechstelle

Nähere Informationen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche finden Sie unter www.vorarlberg.at/freiwillig. Das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung, im Amt der Vorarlberger Landesregierung steht Ihnen unter, T +43 5574 511 20600 oder [email protected] beratend zur Seite.


Quelle: Land Vorarlberg



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