Salzburg: Verkehrsangelegenheiten

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© Pressefoto Scharinger
02 Mär 19:52 2026 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gegen halb zwei des 2. März hielten Polizisten in Bad Hofgastein einen 44-jährigen Kärntner mit seinem Pkw an der B167 an. Das Ergebnis des Alkotests ergab, dass der Autofahrer 1,76 Promille hatte. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und zeigen den 44-Jährigen an.

Polizisten kontrollierten am Abend des 1. März einen Pkw Lenker in Straßwalchen. Beim ungarischen Pkw war die Stoßstange abgerissen, das Fahrzeug verlor Öl, war stark verrostet und hatte weitere Mängel. Die Polizisten nahmen die Kennzeichentafeln und den Führerschein ab und zeigen den Ungar an.

Verkehrspolizisten fiel zu Mittag des 1. März ein 19-jähriger Probeführerscheinbesitzer mit seinem Pkw auf der Katschbergstraße (B99) auf. Der Lenker war mit seinem Pkw mit über 120 km/h unterwegs und hantierte mit seinem Mobiltelefon. Der Lungauer wird angezeigt.

Einen Traktorlenker (54) hielten die Polizisten am Nachmittag des 1. März auf der L212 im Lungau an. Der Anhänger war mit Rundholz beladen, teilweise vereist und die Ladung zur Gänze ungesichert. Weiters stand die Ladung 1,8 m hinter das Ende des Anhängers hinaus und war nicht als Langgutfuhre gekennzeichnet. Ein Rundholz wies weiters Äste auf, die seitlich zirka 50 cm vom Anhänger abstanden. Beide Bremslichter am Anhänger waren nicht funktionstüchtig. Am Traktor selbst waren keine Radabdeckungen an beiden Vorderreifen montiert sowie die rotierende Gelenkwelle war nicht abgedeckt. Weiters war die Begutachtungsplakette am Traktor zwei Jahre abgelaufen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und sämtliche Übertretungen werden bei der Behörde angezeigt.

Einen weiteren Traktorfahrer (53) hielten die Verkehrspolizisten am Nachmittag des 1. März auf der B99 an. Am Anhänger befanden sich sechs Siloballen, die seitlich über den Anhänger hinausstanden. Weiters waren die Ballen, die einen Überstand von 53 cm aufwiesen, nicht ordnungsgemäß gesichert. Die Gurte wurden mit "Würger" am Rahmen befestigt. Zudem fehlte an beiden Vorderreifen die Radabdeckung und auch hier war die rotierende Gelenkwelle nicht abgedeckt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und konnte nach Kennzeichnung der Überbreite und Nachsicherung fortgesetzt werden. Sämtliche Übertretungen werden bei der Behörde angezeigt.


Quelle: LPD Salzburg



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