Ried im Innkreis: Verdächtiger nach dem Verbotsgesetz ausgeforscht

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Polizeiauto - Symbolbild

01 Dez 18:06 2025 von Redaktion International Print This Article

Bei umfangreichen Ermittlungen gelang es Kriminalbeamten der Polizei Ried im Innkreis mit Unterstützung von Beamten aus Grieskirchen und Schärding einem 46-Jährigen aus dem Bezirk Ried im Innkreis strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz nachzuweisen. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis eine Hausdurchsuchung an. Dabei konnten mehrere einschlägige Gegenstände sichergestellt werden, darunter nationalsozialistische Fahnen, Bekleidungsstücke mit rechtsextremen Aufdrucken sowie szenetypische Tonträger rechtsextremer Musikgruppen. Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich zahlreiche Bilder, Videos und Chatverläufe, die eindeutig nationalsozialistische Propaganda, antisemitische Inhalte und Darstellungen zur Verherrlichung des NS-Regimes und zur Verharmlosung des Holocaust zeigten. Der Beschuldigte hatte seinen Wohnbereich mit entsprechenden Symbolen, unter anderem einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit Schwarzer Sonne und einer Fahne mit Keltenkreuz, dekoriert. Vor diesen Fahnen fertigte er Handyaufnahmen (Selfies und Videoaufnahmen) an, die er anschließend über soziale Netzwerke und WhatsApp verbreitete. Dies führte zur Identifizierung von 21 Personen, an die der Beschuldigte tatrelevante Bild- und Videodateien übermittelt hatte. Im Zuge der IT-Auswertung konnte zudem ein Video sichergestellt werden, in dem der Beschuldigte in seiner Wohnung vor einem Spiegel mit einem verbotenen Schlagring posierte und dabei einschlägige nationalsozialistische Parolen äußerte. Bei den Ermittlungen konnten zudem Tatbestände nach dem Waffengesetz und Suchtmittelgesetz festgestellt werden. Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme grundsätzlich zu den angeführten Delikten geständig, spielte jedoch insbesondere die Handlungen nach dem Verbotsgesetz herunter und verharmloste einzelne Sachverhalte. Er wurde auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt. Die Verhandlung ist für Dezember 2025 vor dem Landesgericht Ried anberaumt.


Quelle: LPD Oberösterreich



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