Linz: Verdacht auf Tötungsdelikt – 3. Nachtrag
In Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in der Linzer Harrachstraße, das am 19. Jänner 2026 bekannt wurde, wird um Verständnis ersucht, dass seitens des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Linz mit der Bekanntgabe einzelner Ermittlungsergebnisse nach wie vor sehr zurückhaltend agiert wird, um die Ermittlungen nicht leichtfertig zu gefährden.
Der Tatort ist derzeit noch nicht freigegeben, weil gewisse Untersuchungen, welche teilweise abhängig vom Fortschritt der Ermittlungen zu betrachten sind, noch nicht abgeschlossen sind. Eine Freigabe des Tatortes wird jedoch in den nächsten Tagen erfolgen.
Die Sichtung und Auswertung sichergestellter Aufzeichnungen aus unterschiedlichen Überwachungskameras im Umfeld des Tatortes ist ausgesprochen zeitaufwendig und wird noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Manche Aufnahmen müssen mehrmals gesichtet und eventuell auch nachbearbeitet werden.
Ähnlich zeitaufwendig gestaltet sich die Auswertung von Telekommunikationsdaten, die Auswertung sichergestellter elektronischer Datenträger und diverse Rechtshilfeersuchen an ausländische Anbieter von Internetdiensten, deren Beantwortung erfahrungsgemäß – auch bei schweren Kapitalverbrechen - mehrere Wochen und Monate dauern kann.
Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Linz führen die Ermittlungen mit großer Akribie und allen notwendigen Ressourcen, die für eine möglichst rasche Aufklärung der Tat erforderlich sind.
Quelle: LPD Oberösterreich
