Burgenland: Verbot von Vollspaltenböden-Haltung - Verfassungsklage von Bundesregierung unterlaufen – Land prüft neuen Anlauf

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Foto: Landesmedienservice Burgenland
24 Dez 12:00 2022 von Redaktion International Print This Article

„Strikt abzulehnende Tierhaltungspraxis ist mit Staatszielbestimmung Tierschutz unvereinbar“

Das Land Burgenland nimmt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betreffend Vollspaltenböden-Haltung mit Bedauern zur Kenntnis, behält sich aber einen neuerlichen Antrag auf ein Normprüfungsverfahren vor. Die Bundesregierung habe sich durch die vom Land Burgenland eingebrachte Verfassungsbeschwerde offenbar so unter Druck gesetzt gefühlt, dass sie diese mit einer höchst fragwürdigen Gesetzesänderung unterlaufen hat, heißt es heute von Seiten des Landes in einer Aussendung: Der Antrag auf Prüfung der nach Meinung der Landesregierung verfassungswidrigen Bestimmungen wurde im März 2022 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Im Juli hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, um der drohenden Niederlage vor dem VfGH zu entkommen. Die Tierhaltung auf Vollspaltenböden wurde verboten - das endgültige Verbot tritt jedoch erst 2040 in Kraft.

„Eine im Sinne des Tierwohls strikt abzulehnende Praxis bleibt daher weiterhin aufrecht. Das ist sehr bedauerlich und ein Schlag ins Gesicht für alle, denen der Tierschutz ein Anliegen ist“, so die erste Stellungnahme des Landes. Aufgrund der formalen Begründung für die Ablehnung der burgenländischen Beschwerde wurde die Verfassungskonformität überhaupt nicht geprüft. Das Land vertritt nach wie vor die Position, dass die Vollspaltenböden-Haltung mit der in der Verfassung verankerten Staatszielbestimmung Tierschutz unvereinbar ist und wird sich mit der herrschenden Situation nicht abfinden. Im Interesse des Tierwohls prüft das Land Burgenland daher einen erneuten Gang zum VfGH.


Quelle: Land Burgenland



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