Salzburg: Verbesserungen für die Pflege als zentrale Forderung

Slide background
im Bild: Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (Niederösterreich), Landesrat Christoph Luisser (Niederösterreich) Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander (Oberösterreich), Pörtschach
Foto: Land Salzburg/Büro Gutschi
18 Okt 12:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gesundheitsreferenten tagen in Kärnten / Weiteres Thema: Attraktiverung der Allgemeinmedizin

(LK) Die Gesundheitsreferent*innen der Länder tagten heute in Pörtschach in Kärnten. Mit Bundesminister Johannes Rauch wurden dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege besprochen. Landesrätin Daniela Gutschi setzte sich dabei vor allem für eine Kompetenzerweiterung der Pflegekräfte im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege als auch für Pflegefachassistent*innen ein.

2022 stellte die Bundesregierung die Pflegereform vor. „Das Paket ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber die wichtige Kompetenzerweiterung für Pflegefachassistent*innen vor allem im Einsatzbereich der Krankenhäuser fehlt noch. Um die hervorragend ausgebildeten Fachkräfte bestmöglich in der pflegerischen Praxis einsetzen zu können, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen endlich adaptiert werden“, sagt Landesrätin Daniela Gutschi.

Gutschi: „Facharzt für Allgemeinmedizin wird begrüßt.“

Mit der Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin soll eine Attraktivierung dieses wichtigen Berufes erreicht werden. Die dafür nötige Ausbildungszeit soll in einem ersten Entwurf des Bundes aber stufenweise auf 60 Monate erhöht werden. „Das sind eineinhalb Jahre als derzeit. Durch diese Maßnahme besteht die Gefahr, dass der Mangel von Allgemeinmedizinern nochmals verschärft wird. Die Länder fordern eine vorübergehende Beibehaltung der bis dato gültigen Ausbildungszeit“, betont Landesrätin Daniela Gutschi.

Kein E-Card-Stecken mehr

Landesrätin Daniela Gutschi setzte sich in Kärnten auch für die Weiterführung der unkomplizierten Medikamentenabholung ein, bei der auf das Stecken der E-Card verzichtet wird. „Diese in der Praxis bewährte Regelung war bis 30. Juni für Bewohner*innen in Wohn- und Pflegeheimen, für mobile Pflegedienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich. Und es war eine massive Entlastung für die Beschäftigten in diesem Bereich, weil man sich zusätzliche Wege und administrative Mehrarbeiten gespart hat“, so Daniela Gutschi.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg