Kärnten: Ukraine - Nächste Woche mobile Registrierung für Vertriebene in den Kärntner Bezirken

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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17 Mär 18:08 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Appell des Landes Kärnten an alle aus Ukraine Vertriebenen, sich registrieren zu lassen – Auch Hauptwohnsitzmeldung im zentralen Melderegister der Wohnortgemeinde notwendig

Klagenfurt (LPD). Heute, Donnerstag, tagte wieder der Landeskrisenstab zur Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine. Aktuell befinden sich in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen rund 250 Personen, in den vom Land Kärnten gemeinsam mit dem Roten Kreuz organisierten Quartieren sind es insgesamt etwas über 150 Personen. „Wir suchen weiter nach Quartieren – und zwar nach solchen für die übergangsweise Unterbringung von in Kärnten Angekommenen und auch nach längerfristigen Unterkünften für Personen in der Grundversorgung“, erklärte Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, in einer Medieninformation.

„Das Land Kärnten appelliert an alle aus der Ukraine Vertriebenen, insbesondere an jene in Privatunterkünften, sich für die Grundversorgung registrieren zu lassen“, so Kurath. Das können sie in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen und in der Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in der Klagenfurter Ebentaler Straße 6 machen. Vertriebenen, die in den offiziellen Quartieren untergebracht sind, werden gesammelt registriert und müssen nicht die Registrierungsstellen aufsuchen. Nächste Woche wird es auch mobile Registrierungsmöglichkeiten in den Bezirken geben.

Durch die Registrierung erhalten die Betroffenen einen Ausweis für Vertriebene zugestellt und haben Anspruch auf die Leistungen der Grundversorgung. Die Registrierung gilt rückwirkend. Von den Vertriebenen mitzunehmen sind der Reisepass und – wenn vorhanden – der Meldezettel. Die Registrierung bedeutet jedenfalls nicht, dass in Privatunterkünften untergebrachte Personen aus diesen ausziehen müssen. Die Vertriebenen werden vom Land aber dazu aufgerufen, ihre Unterkunft so rasch wie möglich als Hauptwohnsitz bei der zuständigen Gemeinde zu melden. „Diese Registrierung im zentralen Melderegister in der Wohnortgemeinde ist notwendig. Diese betrifft allerdings jede Meldung eines Hauptwohnsitzes und ist kein Flüchtlingsspezifikum“, so Kurath.

Die Registrierungen in den Bezirken erfolgen jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr in einem Polizeibus. Dieser parkt am Montag, 21.03., vor der Polizeiinspektion Spittal an der Drau (9800 Spittal an der Drau, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 2), am Dienstag, 22.03., vor der Polizeiinspektion Hermagor (9620 Hermagor, Gösseringlände 7), am Mittwoch, 23.03., vor der Polizeiinspektion Wolfsberg (9400 Wolfsberg, Lindhofstraße 3), am Donnerstag, 24.03., vor der Polizeiinspektion Völkermarkt (9100 Völkermarkt, Ritzingstraße 3) und am Freitag, 25.03., vor der Polizeiinspektion St. Veit an der Glan (9300 St. Veit an der Glan, Platz am Graben 1).

Die Bundesbetreuungseinrichtung Villach Langauen (Tiroler Straße 178) ist für die Registrierungen von Montag bis Freitag von 08:30 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet, die Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in der Klagenfurter Ebenthaler Straße 6 von Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.



Quelle: Land Kärnten



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