Kärnten: Ukraine - Informationen zu Registrierung, Grundversorgung, „blaue Karte“ und Hauptwohnsitzmeldung

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
30 Mär 12:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Privat untergebrachte Vertriebene sollen für Grundversorgung Termin mit Flüchtlingsreferat vereinbaren – Bei Hauptwohnsitzmeldung in Österreich kein Verlust des Hauptwohnsitzes in der Ukraine

Klagenfurt (LPD). In Kärnten haben sich bisher knapp über 1.800 aus der Ukraine vertriebene Personen registriert. Vom Land Kärnten werden vor allem die privat untergebrachten Vertriebenen nochmals auf die Registrierungsmöglichkeiten in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen, in der Polizeiinspektion Klagenfurt Fremdenpolizei sowie auf die mobile Registrierung in den Bezirken aufmerksam gemacht. Nach erfolgter Registrierung sollen die privat Untergebrachten telefonisch unter 050 536 33007 oder per E-Mail an [email protected] einen Termin mit der Landesabteilung 13 (Flüchtlingswesen) vereinbaren, damit die Aufnahme in die Grundversorgung abgewickelt werden kann, erklärt heute, Dienstag, Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes.

Zum Termin mit der Abteilung 13 sind der ukrainische Pass und ein Mietvertrag (unterschrieben von der Vermieterin/vom Vermieter – diese/dieser muss selbst nicht mitkommen) mitzubringen. Pässe von Familienmitgliedern können auch mitgenommen werden, die Familienmitglieder müssen beim Termin aber nicht zwingend anwesend sein. Die Familien werden gebeten, schon im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail bekanntzugeben, wessen Pässe mitgenommen werden und in welchem Verwandtschaftsverhältnis man mit diesen Personen steht.

Hinweis: Vertriebene, die in vom Katastrophenschutz organisierten Notquartieren untergebracht sind, werden vor Ort registriert und in die Grundversorgung aufgenommen. In weiterer Folge und nach Verfügbarkeit kommen sie in ein vom Flüchtlingsreferat organisiertes Grundversorgungsquartier.

Das Land Kärnten appelliert an die privat untergebrachten Vertriebenen außerdem, eine Hauptwohnsitzmeldung bei der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. „Die Befürchtung, dass mit einer Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Kärnten der Hauptwohnsitz in der Ukraine verloren geht, ist unbegründet“, informiert Kurath. Nach aktueller Auffassung des Innenministeriums stehe der Hauptwohnsitz in Österreich in keinem Widerspruch zu einem Hauptwohnsitz im Ausland, man verliere also jenen in der Ukraine nicht.

Informationen gibt es vom Land Kärnten auch zur sogenannten „blauen Karte“, das ist der Ausweis für Vertriebene, den sie nach der Registrierung erhalten. „Für die registrierten Vertriebenen ist es jederzeit möglich, weiterzureisen und das Bundesgebiet auch kurzfristig zu verlassen“, klärt Kurath auf. Diese Möglichkeit sehe die Vertriebenen-Verordnung des Bundes auch eindeutig vor. Zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts und der mit dem Vertriebenen-Status verbundenen Leistungen laut EU-Richtlinie in Österreich komme es nur dann, wenn man in einen anderen Staat übersiedelt, d.h. wenn man seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlegt. Kurze Reisen sind daher möglich und man kann jederzeit wieder nach Österreich einreisen.


Hier können sich aus der Ukraine Vertriebene registrieren:

- Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen, 9500 Villach, Tiroler Straße 178, Montag bis Freitag von 08:30-11:00 und 14:00-16:30 Uhr.

- Polizeiinspektion Klagenfurt Fremdenpolizei, 9020 Klagenfurt, Ebenthaler Straße 6, täglich von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag bis Sonntag).

- In den Bezirken jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr im Polizeibus vor der Polizeiinspektion Feldkirchen (9560 Feldkirchen in Kärnten, 10.-Oktober-Straße 27) am Mittwoch, 30.03.2022, vor der Polizeiinspektion Spittal an der Drau (9800 Spittal an der Drau, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 2) am Donnerstag, 31.03.2022, und vor der Polizeiinspektion Hermagor (9620 Hermagor, Gösseringlände 7) am Freitag, 01.04.2022.


Informationen unter https://ukraine-info.ktn.gv.at/


Quelle: Land Kärnten



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