Niederösterreich: Über 60.000 Anträge für Blau-gelbes Schulstartgeld

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Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister mit Theodor, Lea und Kristan, die sich schon auf die Schule freuen.
Foto: © NLK Burchhart
22 Aug 19:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Mikl-Leitner/LR Teschl-Hofmeister: Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge profitieren vom Blau-gelben Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro

Seit vergangenem Mittwoch, 16. August 2023, kann das Blau-gelbe Schulstartgeld unter www.noe.gv.at beantragt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Lehrlinge können zum Schulstart einen finanziellen Zuschuss von 100 Euro erhalten. In den ersten sechs Tagen sind bereits über 60.000 Anträge online eingelangt, die schnellst möglich bearbeitet werden.

„Der Schulstart ist für viele Familien gerade in Zeiten der Teuerung eine finanzielle Belastung. Mit dem Blau-gelben Schulstartgeld wollen wir die Mehrausgaben unseren Familien möglichst umfassend abfedern. Ich freue mich, dass diese Maßnahme von den Familien in Niederösterreich so gut angenommen und seitens unserer Landesverwaltung so rasch und unbürokratisch abgewickelt wird“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und ergänzt: „Wir unterstützen alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Lehrlinge. Dabei kommt es nicht auf das Einkommen der Eltern an, weil uns in Niederösterreich jedes Kind gleich viel wert ist.“

Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister unterstreicht: „Wir schreiben mit dieser Initiative die Erfolgsgeschichte aus dem Vorjahr weiter, wo von rund 200.000 Bezugsberechtigen über 186.000 bzw. 93 Prozent das Schulstartgeld in Anspruch genommen haben. Auch heuer können wieder bis zu 200.000 Kinder und Jugendliche vom Blau-gelben Schulstartgeld profitieren. Seitens des Landes stellen wir dafür in Summe rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.“

Landesamtsdirektor Werner Trock ergänzt, dass die Bearbeitung der Anträge hoch automatisiert erfolgt. Besonders komfortabel ist die Antragstellung per Smartphone, da durch die direkte Anbindung des zentralen Melderegisters keine zusätzlichen Dokumente beizulegen sind.


Quelle: Land Niederösterreich



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