Graz: UEFA Europa League – Errichtung eines Sicherheitsbereiches

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Verordneter (markierter) Sicherheitsbereich
Foto: LPD Stmk
25 Okt 08:15 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am kommenden Donnerstag, 27. Oktober 2022, findet um 21.00 Uhr das UEFA Europa League Spiel SK Sturm Graz gegen Feyenoord Rotterdam statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am 27. Oktober 2022 um 12 Uhr in Kraft und endet am 28. Oktober um 02.00 Uhr.

Für das Spiel am Donnerstag werden in etwa 2.000 Fans der niederländischen Mannschaft erwartet. Voraussichtlich schon am morgigen Nationalfeiertag werden zahlreiche niederländische Fans nach Graz anreisen. Ein Fanmarsch von der Grazer Innenstadt über die Conrad-von-Hötzendorf-Straße zum Stadion wird im Laufe des Donnerstagnachmittags erwartet. Mit anlassbedingten Straßensperren und Verkehrsbehinderungen ist ab etwa 17 Uhr zu rechnen.

Eingerichteter Sicherheitsbereich

Ein Sicherheitsbereich ist eine Maßnahme zur Verhinderung von Gewalt bei Großveranstaltungen. Solch ein Sicherheitsbereich kann verordnet werden, wenn im Vorfeld aufgrund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass es bei der Durchführung der Veranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in großem Ausmaß kommen könnte. Dabei kann die Sicherheitsbehörde den Veranstaltungsort und einen Bereich im Umkreis von höchstens 500 Meter mittels Verordnung zum Sicherheitsbereich erklären.

Die Polizei kann innerhalb eines Sicherheitsbereiches Personen wegweisen, von denen angenommen werden kann, dass sie gefährliche Angriffe unter Anwendung von Gewalt begehen. Wer diese Wegweisung missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro) und im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Ebenso kann bereits die bloße Teilnahme an einem Raufhandel (§91 StGB) in einem Sicherheitsbereich gerichtlich strafbar sein.



Quelle: LPD Steiermark



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