Bludenz: Tötungsdelikt durch Ex-Partner - geklärt

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Polizeiauto - Symbolbild

31 Aug 07:48 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am Dienstagabend, 30.08.2022, wurde kurz nach 20:30 Uhr eine 32-jährige Frau vor ihrem Wohnhaus in Bludenz mit einem Messer angegriffen und durch mehrere Messerstiche tödlich verletzt. Die Frau starb noch am Tatort. Der getrennt von der Frau lebende 36-jährige Ehegatte wurde kurze Zeit nach der Tat, unweit des Tatortes wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt Vorarlberg übernommen. Die Ermittlungen und Einvernahmen sind derzeit noch im Gange.

Weiter Informationen folgen.

Update der Polizei:

Gestern Abend kurz nach 20:30 Uhr wurde eine 32-jährige Frau von ihrem getrennt-lebenden, 36-jährigen Ehegatten vor ihrem Wohnhaus in Bludenz angegriffen und durch mehrere Messerstiche in Bauch und Oberkörper tödlich verletzt. Sofort eingeleitete Reanimationsversuche blieben erfolglos. Die Frau ist noch am Tatort verstorben.

Beim Opfer handelt es sich um eine rumänische Staatsbürgerin, der Tatverdächtige ist türkischer Staatsbürger. Beide befanden sich seit längerem in einer Beziehung, gemeinsam haben sie drei Kinder.

Vor der Tat dürfte es eine zunächst telefonische Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und dem Täter gegeben haben. Vor dem Wohnhaus der Frau wurde sie dann vermutlich unvermittelt von dem 36jährige angegriffen und mit einem mitgebrachten Küchenesser tödlich verletzt. Wenige Minuten nach der Tat meldete sich der 36-jährige dann telefonisch bei der Polizei, die ihn daraufhin unweit des Tatorts widerstandslos festnehmen konnte. Die Tatwaffe konnte in der Nähe sichergestellt werden.

In einer ersten Vernehmung zeigte sich der 36-jährige zur Tat geständig, die Ermittlungen und Einvernahmen sind noch am Laufen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die gerichtsmedizinische Obduktion des Leichnams angeordnet.

Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Fälle von Gewalt und Drohungen gegen die Frau, mehrmals wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgebrochen. Der Täter ist auch einschlägig vorbestraft.



Quelle: LPD Vorarlberg



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