Tirol: Tiroler Mindestsicherungsgesetz: Unterstützung wird um acht Prozent erhöht

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Tirol

12 Jän 19:24 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

  • Landesregierung beschließt Anpassung der Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Neue Richtlinie gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2023

Um die Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung an die aktuellen Preissteigerungen anzupassen, beschloss die Tiroler Landesregierung die Erhöhung der Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts: Die Beiträge werden – entsprechend dem bundesweiten Anpassungsfaktor an die Ausgleichszulage – um knapp acht Prozent erhöht. Die Verordnung gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 und geht mit der neuen Richtlinie des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes für die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Umstände einher (siehe Presseaussendung vom 14. Dezember 2022). „Die Teuerung und die importierte Inflation stellen viele Tirolerinnen und Tiroler vor große Herausforderungen. Speziell laufende Fixkosten können angesichts der steigenden Miet- und Energiekosten nur mehr schwer gedeckt werden. Mit der Mindestsicherung unterstützen wir zielgerichtet Haushalte mit einem besonders geringen Einkommen. Die nun vorgenommene Erhöhung der Richtsätze entlastet treffsicher jene, die es besonders schwer haben“, sagt LH Anton Mattle, der dem Teuerungsrat vorsteht. Durch die Anpassung der Richtsätze ergeben sich für das Jahr 2023 Mehrkosten in der Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Die Finanzierung übernehmen das Land Tirol und die Gemeinden.

„In Zeiten der Teuerung müssen auch die Sozialleistungen angepasst werden. Nur so können wir sicherstellen, dass sich gerade Personen mit einem geringen Einkommen die monatlichen Ausgaben für Essen, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Verkehrsmittel, Reinigung, Hausrat und Energie weiter leisten können. Mit der Ausweitung der Richtlinie für die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände Ende vergangenen Jahres und nun der Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Sicherung des Lebensunterhalts haben wir an essentiellen Schrauben des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes gedreht. Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die Teuerung für Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher sowie Personen mit einem geringen Einkommen abzufedern und die Verhältnisse zu stabilisieren“, betont die für Mindestsicherung zuständige Soziallandesrätin Eva Pawlata.

Die Mindestsicherung ist eine Hilfeleistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können. Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden. Mehr Informationen zur Mindestsicherung finden sich unter www.tirol.gv.at/mindestsicherung.

Fact Box: Auszug Sozialleistungen zur Abfederung der Teuerung

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss und Einführung eines Energiekostenzuschusses: AntragstellerInnen können bis zu 500 Euro Unterstützung erhalten.
  • Verlängerung der Antragsfrist für den Heiz- und Energiekostenzuschuss: Anträge für die Heizperiode 2022/23 können noch bis 31. März 2023 eingebracht werden.
  • Aufstockung der Beiträge zur Sicherung des Wohnbedarfs im Rahmen der Mindestsicherung: Haushalte erhalten zwischen acht und 15 Prozent mehr Unterstützung/Erhöhung nach Größe des Haushalts und Standort des Wohnraums.
  • Anpassung der Richtlinie für die Hilfe zur Überbrückung von Notständen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes: Hilfesuchende können wiederholte Anträge stellen, zusätzliches Budget für die Übernahme von Wartungskosten für Heizanlagen und die zielgerichtete Unterstützung bei Mietrückständen sowie Nachzahlungen von Betriebs-, Heiz- und Stromkosten.
  • Ausweitung des Verwendungszwecks und Erhöhung der einmaligen Unterstützungsleistungen des Tiroler Hilfswerks für außergewöhnliche finanzielle Notlagen: können für teuerungsbedingte Energie-Mehrkosten verwendet werden.
  • Ausweitung des Verwendungszwecks der Unterstützungen zur Deckung des Wohnbedarfs für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen: können zur Abdeckung von Mehrkosten beim Wohnbedarf verwendet werden.
  • Anpassung der Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Mindestsicherung: Beiträge werden um knapp acht Prozent erhöht.

Quelle: Land Tirol



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