Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für kleine und mittlere Betriebe

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Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf mit WK-Präsident Christoph Walser. HINWEIS: Es handelt sich hierbei um ein Archivbild, das vor der Coronakrise entstanden ist.
Foto: Land Tirol/Kathrein
04 Aug 08:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Seit 1. August 2020 können Anträge online eingereicht werden

Mit August 2020 unterstützen das Land Tirol und die Tiroler Wirtschaftskammer heimische Klein- und Mittelbetriebe mit zusätzlichen Fördermitteln für Corona-bedingte Umsatzeinbußen. „Der Tiroler Corona-Unterstützungsfonds kommt jenen Unternehmen zugute, die durch die Coronakrise erhebliche Umsatzrückgänge verzeichnen mussten und aufgrund der jeweils geltenden Förderrichtlinien weder im Härtefallfonds noch im Corona-Hilfsfonds des Bundes eine Unterstützung erfahren haben. Es handelt sich dabei also um eine gezielte Ergänzung der Maßnahmen auf Bundesebene. Wie angekündigt wollen wir damit entstandene Lücken schließen und gerechtfertigte Härtefälle abfedern“, informiert Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Unterstützt wird der teilweise Ersatz von Umsatzeinbußen von mindestens 25 Prozent und weniger als 40 Prozent zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020, die Unternehmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen.

„Wir müssen die Konjunktur wieder richtig ankurbeln. Aber leider gab und gibt es eine Reihe von Firmen, die sowohl beim Härtefallfonds als auch beim Corona-Hilfsfonds des Bundes durch den Rost fallen, obwohl sie gravierende Einbußen verzeichnen. Um diese Schieflage zu beseitigen, haben wir den Corona-Unterstützungsfonds ins Leben gerufen“, erklärt Wirtschaftskammer-Tirol-Präsident Christoph Walser und appelliert an die Tiroler Unternehmen, sich in der Tiroler Wirtschaftskammer zu den verschiedenen Förderfonds beraten zu lassen.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 35.000 Euro überstiegen hat. Betriebe, die Anspruch auf eine Unterstützung aus den Hilfspaketen des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden. Die Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt 4.000 Euro, die Abwicklung erfolgt über die Standortagentur Tirol.

Weiterführende Informationen und Einreichformular unter www.standort-tirol.at/covid


Quelle: Land Tirol



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