Wien: Tierschutzpaket, die Zweite: Expert*innen fordern jetzt Ende der Qualzucht

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Wien

30 Jul 16:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Chancen für landwirtschaftliche Tierhaltung wurden mit erster Novelle vertan / Tierschutzombudsstelle Wien erwartet nun dringende Änderungen im Heimtierbereich

Nun ist es amtlich: Das novellierte Tierschutzgesetz hat mit der Kundmachung den letzten Schritt im Gesetzgebungsverfahren passiert. Neben einigen – wenigen – rechtlichen Verbesserungen, ist bei der Causa „Tierschutzpaket“ besonders die Mogelpackung rund um das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung hängen geblieben. Wichtige Änderungen im Heimtierbereich wurden bisher nicht berücksichtigt. Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy fordert nun eine rasche zweite Überarbeitung, damit das Qualzuchtverbot in Österreich endlich umgesetzt wird.

Die Regierung hatte bereits angekündigt, dass sie die österreichischen Tierschutzbestimmungen in zwei Schritten novellieren wolle. „Daran wollen wir die politischen Entscheidungsträger*innen nun dringlichst erinnern. Nach dem wenig erfreulichen Ergebnis ist es nun umso wichtiger, zumindest im Heimtierbereich beim Thema Qualzucht den großen Wurf zu landen“, so Persy.

Übergangsfristen wertlos

Das Qualzuchtverbot ist als unzulässige Tierquälerei in § 5 Abs 2 Z 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) festgeschrieben. Doch haben die aktuell geltenden Vorgaben zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Im Gegenteil, die Zahl der betroffenen Tiere steigt stetig. „Ursprünglich hatte es im Gesetz eine Übergangsfrist für Züchter*innen gegeben, um das Leid zu beenden“, erläutert Persy. Diese wurde bei der letzten Novelle 2017 gestrichen. „Da sieht man auch, was für einen Wert solch eine gesetzlich festgelegte Übergangsfrist hat, wie wir sie jetzt auch für das Ende des Vollspaltenbodens für Schweine bis 2040 haben.“

Die Wiener Tierschutzombudsfrau fordert die umgehende Streichung des Absatz 17 in § 44 TSchG, der Züchter*innen ohne jegliche zeitliche Beschränkung die Möglichkeit gibt, weiter mit von Qualzucht betroffenen Tierrassen zu züchten – sofern sie dokumentieren, dass sie Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Einschränkungen setzen. Dringend notwendige Schritte zur Umsetzung des Qualzuchtverbots sind unter anderem in einem Gutachten, das die Tierschutzombudsstelle Wien in Auftrag gegeben hatte, aufgezählt. „Es liegt alles vor. Jetzt sollen im Sinne der Tiere endlich Taten folgen.“, so Persy.

Einen Überblick und eine Bewertung der wichtigsten Neuerungen im aktuellen Tierschutzpaket finden Sie auf der Website der Tierschutzombudsstelle Wien: https://www.tieranwalt.at.



Quelle: Stadt Wien



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