Innsbruck: Themen des Stadtsenats vom 27. Mai 2025
• IVB-Entlastungsfahrplan wird vorerst weitergeführt• Vernetzung im Fachgebiet Public Health• Neue Möbel für Volksschule Arzl• Neufestsetzung der Abstattungsbeträge
Aufgrund des derzeitigen Personalstands sowie der noch ausbleibenden Personalzugänge bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe GmbH (IVB) muss der Entlastungsfahrplan bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 weitergeführt werden. Davon betroffen sind die Linien 2 und 5, die weiterhin an Schultagen im 15-Minuten-Takt fahren, sowie während der Schulferien die Linien 1 und 3, die im 15-Minuten-Takt und die Linien A und K, die im 20-Minuten-Takt bedient werden.
Laut IVB kann der Normalfahrplan trotz kontinuierlicher Personalzugänge erst dann wieder aufgenommen werden, wenn dafür ausreichend Fahrpersonal verfügbar ist. Nur so sei es möglich, den Betrieb zu gewährleisten und die Überstundenbelastung der Belegschaft durch Krankenstand und Urlaub auf ein mitarbeiterInnenfreundliches Maß zu reduzieren.
„Durch den Entlastungsfahrplan werden die in der ÖPNV-Vertrags-Modifizierung 2019 festgelegten Leistungen nicht zur Gänze erfüllt. In der Folge kommt es zu einer Änderung des Leistungsangebotes und Minderausgaben von insgesamt rund 838.000 Euro. Der für 2025 zu leistende Gesellschafterzuschuss muss erneut geprüft und der städtische Anteil von rund 516.000 Euro bei den IVB in Abzug gebracht werden“, erläutert Bürgermeister und Beteiligungsvertreter Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Der Entlastungsfahrplan wurde vom Stadtsenat zur Kenntnis genommen und die Vereinbarung zur Einvernehmensherstellung zwischen Stadt und Land zur Aufteilung der Minderausgaben mehrheitlich befürwortet. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Stadt Innsbruck
