Innsbruck: Themen des Stadtsenates vom 9. September 2020

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Foto: Stadt Innsbruck
12 Sep 21:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Stellungnahme zur Änderung des Stadtrechts - Projektunterstützung: TraiNBS

Das Innsbrucker Stadtrecht bestimmt unter anderem die Stellung der Stadt und grenzt ihre Wirkungsbereiche ab. Es ist ein Tiroler Landesgesetz und kann als solches auch nur vom Landtag geändert werden. Die Stadt Innsbruck kann Änderungen anregen bzw. beantragen sowie zu geplanten Maßnahmen ihre Stellungnahme abgeben.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, dass durch eine Änderung in der Formulierung bei § 25 nicht die gesamte Bevölkerung von einem pandemiebedingten Ausschluss der Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzungen betroffen ist. Vielmehr sollen nicht betroffene Berufsgruppen, wie zum Beispiel MedienvertreterInnen ausgenommen sein. Zudem soll der Magistratsdirektor im Verhinderungsfall zukünftig von einer/m rechtskundigen Vertragsbediensteten vertreten werden, der zudem die/der Dienstälteste im Magistrat ist. Eine dritte Änderung in der Novelle betrifft eine Anpassung an das Tiroler Landes-Polizeigesetz. Der Stadtsenat beschloss in seiner Sitzung vom 9. September die Zuweisung an den Rechtsausschuss.


Quelle: Stadt Innsbruck



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