Innsbruck: Themen des Stadtsenates vom 6. März 2024

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Foto: Stadt Innsbruck
06 Mär 21:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Zuschuss für Kinderbetreuungskosten - Kinderbibliothek wird erweitert - Container-Toilette für den Waltherpark - Projekt „Housing First“ wird weiter ausgebaut - Zuschuss für IVB-Monatstickets - Reduzierter Pachtzins für städtische Almen - Stipendium für 47. UNO Summer School - Fahrplan für die Osterferien

In der Stadtsenatssitzung vom 9. August 2023 wurde die Einrichtung eines Kinderbetreuungszuschusses für Bedienstete des Stadtmagistrats beschlossen. Der Zuschuss wird bis höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr und Kind bis zum 14. Lebensjahr auf Antrag gewährt.

Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenats vom 6. März 2024 wird der Kinderbetreuungszuschuss direkt an die Mitarbeitenden ausbezahlt. „Die Novelle im entsprechenden Bundesgesetz, die mit diesem Jahr in Kraft getreten ist, erleichtert den Verwaltungsaufwand deutlich, denn zuvor hätte dieser Zuschuss nur an die jeweilige Einrichtung selbst geleistet werden können. Außerdem kann der Zuschuss nun für Kinder bis zum 14. statt bisher bis zum zehnten Lebensjahr gewährt werden“, betont Bürgermeister Georg Willi.

Die Obergrenze des Zuschusses für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt 3.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 500 Euro.

„Der große Vorteil dieses Zuschusses ist, dass er für tatsächliche Betreuungskosten ausbezahlt werden kann, unabhängig davon, ob das jeweilige Kind eine Krippe, einen Kindergarten, eine Ganztagsschule oder einen Hort besucht oder ob es sich um Kosten für den Mittagstisch oder die Ferienbetreuung handelt“, erklärt Bildungsstadträtin Elisabeth Mayr, die die Einführung des Zuschusses initiiert hat. Damit wurde eine Ergänzung zur ersten städtischen Betriebskinderkrippe, die im Herbst 2022 eröffnet wurde, geschaffen. Denn der Zuschuss gilt auch für alle Mitarbeitenden, deren Kinder nicht-städtische Einrichtungen besuchen oder die außerhalb Innsbrucks wohnen und deren Kinder in der Wohnort-Gemeinde eine Krippe, einen Kindergarten oder eine Tagesbetreuung besuchen.


Quelle: Stadt Innsbruck



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