Innsbruck: Themen des Stadtsenates vom 16. November 2021

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Foto: Stadt Innsbruck
17 Nov 06:29 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

• Müllabfuhrordnung wird geändert• Hungerburg: Parkplatz wird vermietet• Umbau von Nasszellen: Förderaktion für SeniorInnen wird weitergeführt• Stadt leiht Gemälde für Einsegnungshalle am Friedhof Igls• Sichere Fahrt mit dem Ferienzug

Die aktuelle Verordnung zur Müllabfuhr in der Landeshauptstadt Innsbruck besteht in der aktuellen Fassung seit 2015. Nun ist eine Novellierung notwendig. „Eine wesentliche Neuerung des Verordnungsentwurfs hat mit der Nutzung von Unterflursammelsystemen zu tun“, weiß Bürgermeister Georg Willi. Diese Systeme werden immer häufiger bei Liegenschaften errichtet. Um die Abholung des Abfalls sicherstellen zu können, gilt es auf der einen Seite technische Voraussetzungen und auf der anderen Seite auch Regelungen zu Reinigung, Räumung und Wartung zu erfüllen bzw. sicherzustellen. Dafür sind die ErrichterInnen selbst zuständig. Außerdem wird festgehalten, dass die Gebühren erhöht werden, sofern aufgrund der Nutzung des Unterflursammelsystems höhere Kosten für die Stadt Innsbruck anfallen. Im neuen Verordnungsentwurf ist auch vorgesehen, dass Wertstoffsammelinseln als Unterflursammelsysteme ausgeführt werden können.

Zwei weitere Änderungen betreffen einerseits die Auflistung der Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage oder ihrer verkehrstechnischen Erschließung von der Abholpflicht ausgenommen sind, sowie die Abholung von Sperrmüll. „Hier geht es vor allem darum, dass die Antragsstellerinnen und Antragssteller verpflichtet sind, jene Abfälle zu entsorgen, die im Zuge der Abholung nicht mitgenommen wurden“, stellt Bürgermeister Willi klar.

Der Stadtsenat sprach sich ohne Gegenstimme für die Novellierung der Müllabfuhrordnung aus.


Quelle: Stadt Innsbruck



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