Kärnten: Tätigkeitsbericht 2023 der Patientenanwaltschaft

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Kärnten

10 Mär 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser: Patientenanwaltschaft ist unabhängige, kompetente Anlaufstelle und trägt dazu bei, Vertrauen ins Gesundheitssystem zu stärken – 2023: 4.500 Beratungsgespräche, 41 Patientinnen und Patienten entschädigt – Dank an Angelika Schiwek für zehn Jahre partnerschaftliches Engagement

KLAGENFURT. In der Regierungssitzung am Dienstag wird Landeshauptmann Peter Kaiser den Tätigkeitsbericht der Kärntner Patientenanwaltschaft 2023 präsentieren. Gegenüber 2022 gibt es deutliche Steigerungen bei den Beratungen und den Entschädigungszahlungen. Insgesamt zeigt sich, dass alle statistischen Vergleichszahlen wieder jenen vor den Corona-Jahren entsprechen.

Für Kaiser ist die Patientenanwaltschaft eine unverzichtbare Partnerin im Gesundheitswesen. „Sie ist eine unabhängige, kompetente Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Die vier Mitarbeiterinnen unter der Leitung von Angelika Schiwek, kümmern sich aufopferungsvoll um die Anliegen der Menschen und tragen so dazu bei, dass das Gefühl von Geborgenheit und das Vertrauen in unser Gesundheitssystem gesteigert wird“, betont Kaiser. Sein besonderer Dank gilt Angelika Schiwek: „Sie hat als Leiterin der Patientenanwaltschaft über zehn Jahre die Anliegen von Patientinnen und Patienten leidenschaftlich vertreten und partnerschaftlich mit ihrem Engagement wesentlich zur Weiterentwicklung im Kärntner Gesundheitsversorgungssystem beigetragen.“

„Möglichst vielen Patientinnen und Patienten bei ihren Problemen mit ärztlichen Behandlungen bestmöglich zu helfen, das war mein Bestreben“, so Schiwek.

Die im Tätigkeitsbericht veröffentlichten Zahlen und Jahresvergleiche würden ebenso dazu beitragen, die Qualität der Gesundheitsversorgung in Kärnten zu steigern. „Aus den detaillierten Daten lassen sich Tendenzen ablesen, die wiederum in gesundheitspolitische Überlegungen einfließen und so dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung in Kärnten zu steigern. Unser Ziel ist es, jeder Kärntnerin und jedem Kärntner die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen“, stellt Kaiser klar und erinnert, dass die Patientenanwaltschaft und alle anderen Ombudsstellen mit der neuen Koalition der Landesamtsdirektion zugeordnet worden sind, um ihnen mehr Gewicht zu verleihen.

Wie wichtig die Arbeit der Patientenanwaltschaft ist, belegen die Zahlen: 2023 wurden 360 aktenmäßige Anliegen von Patientinnen und Patienten bearbeitet. Ein Jahr zuvor waren es 351. 4.500 Beratungsgespräche wurden im letzten Jahr durchgeführt. Die Behandlungsdokumentation der Fälle umfasste insgesamt 280.000 Seiten. 2023 wurden 598.642 Euro an Entschädigungsleistungen ausbezahlt. Dies entspricht dem Zehnjahresdurchschnitt. Der Anteil der Entschädigungen aus dem Härtefonds betrug 498.000 Euro und jener aus dem Schadenersatz und anderen Rechtsmittel 100.650 Euro. 41 Patientinnen und Patienten bekamen bei ihren Forderungen auf Entschädigungen recht. Im Schnitt haben die Patientinnen und Patienten 14.600 Euro erhalten. Im Berichtszeitraum sind die Patientenverfügungen von 45 Prozent auf 55 gestiegen. Zwölf Beratungen gab es im Zusammenhang mit Sterbeverfügungen.

Infos: Patientenanwaltschaft Kärnten, Völkermarkter Ring 31, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, Telefon: 050 536 57101, E-Mail: [email protected]



Quelle: Land Kärnten



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