Kirchdorf an der Krems: Suchtgift aus Polen verkauft – zwei Verdächtige in Haft

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Drogenhändler - Symbolbild
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19 Jun 18:36 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bereits im August 2022 begannen umfangreiche Ermittlungen durch die Suchtgiftermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Kirchdorf. Es bestand der Verdacht, dass mehrere polnischen Staatsangehörige, die im Großraum Kirchdorf wohnten, regelmäßig große Mengen an Marihuana und Amphetamin von Polen nach Österreich illegal einführten und im Großraum Kirchdorf an zahlreiche Personen gewinnbringend weiterverkauften. Diese Ermittlungen führten schließlich ab Dezember 2022 zu weiteren Erhebungen mit Unterstützung des LKA Oberösterreich und des EKO Cobra DSE. Ende März 2023 konnte schließlich ein 41-jähriger Pole bei einer Suchtgiftübergabe an einen 31-jährigen Österreicher auf frischer Tat betreten und festgenommen werden. In weiterer Folge wurde die Wohnung eines 36-jährigen Polen durchsucht und dabei etwa 1800 Gramm Cannabiskraut und 250 Gramm Amphetamin sichergestellt, worauf auch dieser festgenommen wurde. Diese Suchtmittel wurden von ihm offensichtlich am Vortag aus Polen eingeführt und bereits teilweise in verkaufsfertige Portionen umgepackt. Die beiden Verdächtigen wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Steyr in die Justizanstalt Garsten in U-Haft überstellt. Bei weiteren akribischen Ermittlungen konnten dem 41-Jährigen schließlich der Verkauf von mindestens 1,7 Kg Amphetamin und 2 Kg Marihuana seit August 2018 nachgewiesen werden.

Der Großteil dürfte zuvor von ihm oder seinem Komplizen aus Polen eingeführt worden sein. Er verkaufte diese Drogen an zumindest 30 Personen im Großraum Kirchdorf, vorwiegend an seine Arbeitskollegen. Dem arbeitslosen 36-Jährigen konnte die Einfuhr, Besitz und Verkauf von etwa 350 Gramm Amphetamin und 2,5 kg Cannabiskraut nachgewiesen werden. Zwei weitere Polen unterstützten den Drogenhandel. Den angezeigten Personen konnte der Handel mit Drogen im Wert von mehr als 100.000 Euro als Mitglied einer kriminellen Vereinigung nachgewiesen werden.



Quelle: LPD Oberösterreich



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