Salzburg-Stadt: Stellungnahme zum RH-Bericht Korruptionspräventionssysteme

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Stadt Salzburg

22 Aug 13:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stadt Salzburg forciert interne Kontrolle und setzt weitere, konkrete Maßnahmen

In ihrer Stellungnahme zum am Freitag, 21. August 2020, veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes „Korruptionspräventionssysteme in den Städten Graz, Innsbruck und Salzburg“ hat die Stadt Salzburg u.a. festgehalten:

  • Die Einrichtung einer geforderten „unabhängige Stelle für Korruptionsprävention“ als weisungsfreies Organ bräuchte eine verfassungsrechtliche Basis und kann nicht von der Gemeinde alleine geschaffen werden.
  • Das in der Stadtverwaltung bereits bestehende Risikomanagement wird durch Ausrollung des Internen-Kontroll-Systems (IKS) bis Ende 2020 standardisiert.
  • Danach werden die Empfehlungen des RH zu einer eigenen Compliance-Stelle im Zuge der laufenden Strukturreform weiter behandelt.
  • Schulungsformate zur Korruptionsbekämpfung werden durchgeführt. Im Frühherbst 2020 erfolgt z.B. ein „fresh up“ für Führungskräfte.
  • Die Stadt bedient sich eines elektronischen Vergabesystems. Alle Vergaben (Aufträge und Lieferung) werden zentral im Haushaltssystem BKF erfasst.
  • Die RH-Empfehlungen zum Thema Nebenbeschäftigungen werden bereits umgesetzt.
  • Schon 2019 wurde die Möglichkeit geschaffen, sich vom Intranet aus anonym an das Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu wenden.
  • Verbindliche Sponsoring-Regeln sind in Vorbereitung
  • Neue Wohnungsvergaberichtlinien sind bereits in Kraft getreten
  • Subventionsrichtlinien werden standardgemäß eingehalten.

Neben den Empfehlungen weist der RH in seinem Bericht selbst auch auf Folgendes hin: „In den Programmen zur Korruptionsprävention waren in allen drei Städten allgemeine schriftliche Regelungen zu Verhaltensweisen der Bediensteten vorhanden, etwa Verhaltensrichtlinien oder Handbücher. Auch bei den angeführten Personalmaßnahmen im Rahmen eines Korruptionspräventionsprogramms gab es keine gravierenden Unterschiede. So war in allen drei Städten Korruptionsprävention Thema in der Grundausbildung, eine verpflichtende Weiterbildung in Sachen Korruptionsprävention fehlte jedoch. Das Verbot der Geschenkannahme war in Graz, Innsbruck und Salzburg klar geregelt, ebenso wie die Meldung von Nebenbeschäftigungen und Sanktionen für Verstöße gegen bestehende Regelungen.“


Quelle: Stadt Salzburg



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