Tirol: Stadt- und Ortsbildschutz in Tirol
Der Sachverständigenbeirat des Stadt- und Ortsbildschutzes (SOG) hat sich neu konstituiert: (v.r.) Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler, der wiedergewählte Vorsitzende Lukas Madersbacher und sein Stellvertreter Martin Schönherr.
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Im vergangenen Jahr hat der SOG-Beirat beispielsweise beim Umbau des Risgebäudes in Flaurling unterstützt.
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Universitätsprofessor erneut Beirats-Vorsitzender
- Sachverständigenbeirat als Partner der Gemeinden – aktuell 27 Schutz- und zwei Ensembleschutzzonen in 15 Gemeinden
- Sachverständigenbeirat kürzlich neu konstituiert: Wiederwahl setzt Zeichen für Kontinuität
- Fachliche Kompetenz und Dialog im Mittelpunkt
Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz besteht seit 1976. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz charakteristischer Stadt- und Ortsbilder in Tirol. Gemeinden können auf dieser Basis Stadt- und Ortsteile, Gebäudegruppen oder Einzelobjekte mit besonderem Erscheinungsbild unter Schutz stellen. Dazu gibt es auch einen Sachverständigenbeirat (SOG). Dieser setzt sich aus VertreterInnen der jeweils betroffenen Gemeinde (in Innsbruck zwei), des Landes Tirol sowie ExpertInnen aus den Bereichen Architektur, Denkmalschutz und der Universität Innsbruck zusammen. Zu seinen Aufgaben zählen die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Projekten in Schutzzonen, die Mitwirkung an Architekturwettbewerben sowie die Beratung von Projektträgern. Allein im vergangenen Jahr fanden insgesamt 41 Sitzungen des Sachverständigenbeirates statt.
Vergangene Woche konstituierte sich der Beirat neu: In seiner jüngsten Sitzung wählten die ständigen Mitglieder Universitätsprofessor Lukas Madersbacher erneut einstimmig zum Vorsitzenden des SOG-Beirats. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde ebenfalls einstimmig Martin Schönherr von der Abteilung Raumordnung und Statistik des Landes Tirol bestellt.
Im Fokus: Schutz historische Stadt- und Ortsbilder
„Der Schutz unserer historisch gewachsenen Stadt- und Ortsbilder ist ein zentrales Anliegen des Landes Tirol. Mit der Wiederwahl von Lukas Madersbacher setzt der Sachverständigenbeirat auf Kontinuität, fachliche Exzellenz und Dialog auf Augenhöhe“, gratuliert Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler zur Wiederwahl und betont: „Gerade in Zeiten zunehmender baulicher Verdichtung ist es wichtig, qualitätsvolle Entwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes gemeinsam zu denken.“
Kontinuität und Expertise im Vorsitz
Lukas Madersbacher dankt für das erneute Vertrauen: „Ich sehe die Aufgabe des Sachverständigenbeirats weiterhin in einer kompetenten Beratung der Gemeinden und Projektträger. Nur im konstruktiven Austausch können wir das Bewusstsein für den Wert historischer Ortsbilder stärken und gleichzeitig tragfähige Lösungen für zeitgemäßes Bauen entwickeln.“ Auch Martin Schönherr, der neu gewählte stellvertretende Vorsitzende, unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Arbeit im Beirat: „Der Stadt- und Ortsbildschutz ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinden. Ziel ist es, vorhandene Qualitäten zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln.“
SOG schützt baukulturelles Erbe Tirols
Derzeit bestehen 27 Schutz- und 2 Ensembleschutzzonen in 15 Gemeinden, unter anderem in Innsbruck, Hall in Tirol, Rattenberg und Obertilliach. Weiters wurden außerhalb von Schutz- und Ensembleschutzzonen noch 29 Einzelobjekte in insgesamt 22 Gemeinden als charakteristische Gebäude ausgewiesen. Bei Bau- und Umbauvorhaben innerhalb dieser Schutzzonen ist auf den Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes Bedacht zu nehmen. Das Land Tirol unterstützt entsprechende Projekte finanziell und fachlich. Im vergangenen Jahr hat der SOG-Beirat beispielsweise beim Umbau des sogenannten Risgebäude in der Gemeinde Flaurling unterstützt.
Factbox:
Gemeinden mit Schutzzonen:
- Stadtgemeinde Innsbruck
- Stadtgemeinde Hall in Tirol
- Marktgemeinde St. Johann in Tirol
- Stadtgemeinde Kitzbühel
- Stadtgemeinde Kufstein
- Stadtgemeinde Lienz
- Stadtgemeinde Rattenberg
- Stadtgemeinde Schwaz
- Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental
- Marktgemeinde Reutte
- Gemeinde Obertilliach
- Gemeinde Pfunds
- Gemeinde St. Veit im Defereggen
Gemeinden mit Ensembleschutzzonen:
- Gemeinde Flaurling
- Gemeinde Sölden
Gemeinden mit charakteristischen Gebäuden außerhalb von Schutzzonen:
- Marktgemeinde Mayrhofen
- Gemeinde Absam
- Gemeinde Aurach
- Gemeinde Brandenberg
- Gemeinde Fiss
- Gemeinde Fließ
- Gemeinde Holzgau
- Stadtgemeinde Imst
- Gemeinde Kirchbichl
- Stadtgemeinde Landeck
- Gemeinde Längenfeld
- Gemeinde Mils bei Imst
- Gemeinde Mötz
- Gemeinde Nauders
- Gemeinde Patsch
- Gemeinde Ried im Oberinntal
- Gemeinde Schlaiten
- Gemeinde Serfaus
- Gemeinde Söll
- Gemeinde Tannheim
- Gemeinde Wildschönau
- Gemeinde Roppen
Quelle: Land Tirol
