Wien: Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) verbessert Servicequalität mit weiterem Schritt

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Wien

16 Okt 15:00 2025 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) hat mit dem heurigen Oktober die bisherigen Bezirkszuständigkeiten in den Außenstellen aufgehoben. Damit können Antragstermine für Aufenthaltstitel und Niederlassungsbewilligungen unabhängig vom Wohnbezirk in jeder Außenstelle gebucht werden – dies schafft mehr Flexibilität und Effizienz. Diese Neuerung gibt den Kund*innen aus Drittstaaten die Freiheit, in jener Außenstelle der Einwanderungsbehörde einen Termin zu buchen, die individuell am besten erreichbar ist und in der es die nächsten freien Terminslots gibt.

Vizebürgermeisterin und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling: „Durch die Aufhebung der Bezirkszuständigkeiten erreichen wir eine erhöhte Flexibilität für die Wiener*innen. Dieser Schritt unterstreicht die kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität der Wiener Einwanderungsbehörde.“

Details zum Projekt

Die Einwanderungsbehörde hat Außenstellen im 1., 2., 13., 16. und 20. Wiener Gemeindebezirk. Die demografische Entwicklung in den verschiedenen Wiener Bezirken weist unterschiedliche Trends auf. Diese Unterschiede in der Bevölkerungsstruktur führten in Verbindung mit den bislang starren Bezirkszuständigkeiten zu einer ungleichen und schwankenden Verteilung der Terminkapazitäten und auch der zu bearbeitenden Akten in den jeweiligen Referaten.

Die Abteilungsleiterin Mag.a Nicole Del Carmen Garfias erklärt: „Auch nach Abschluss der begleiteten Organisationsentwicklung verstehen wir uns als lernende Organisation. Das bedeutet auch, die Arbeitsweise immer wieder an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.“

Was ändert sich konkret?

Auch bislang konnten Anträge schriftlich in jeder beliebigen Außenstelle eingereicht werden. Allerdings musste die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Vorsprache mit Abnahme der erkennungsdienstlichen Merkmale dann im jeweils für den Wohnbezirk zuständigen Referat nachgeholt werden. Künftig jedoch kann die Terminbuchung in jedem beliebigen Referat vorgenommen werden, das dann auch für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist. Die für den unionsrechtlichen Aufenthalt zuständigen Referate im 12. und im 2. Bezirk sind von dieser Änderung vorerst nicht umfasst.

S E R V I C E: MA 35 Online-Terminvereinbarung für Verlängerungsanträge - Stadt Wien


Quelle: Stadt Wien



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