Innsbruck: Sozialleistungsbetrug

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Geld - Symbolbild
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21 Aug 17:44 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ein 48-jähriger iranischer Staatsangehörige ist verdächtig, im Zeitraum von September 2013 bis Oktober 2019 einen nicht unerheblichen Übergenuss aus den Leistungen der Mindestsicherung erschlichen zu haben. Konkret ist der 48-Jährige verdächtig es unterlassen zu haben, im Zeitraum von 2013 – 2015, einen Studiengang an einer Hochschule in Innsbruck, sowie ein Doktorats Studium an einer Hochschule in Wien von 2017 bis laufend, dem Stadtmagistrat Innsbruck zu melden.

Gemäß Tiroler Mindestsicherungsgesetz haben Personen, welche studieren, jedoch keiner sozialversicherungspflichten Erwerbstätigkeit nachgehen (Anm.: mehr als geringfügig), keinen Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen. Der Verdächtige war im Tatzeitraum, mit kurzen Ausnahmen, ohne Beschäftigung oder maximal `geringfügig´ angemeldet. Aufgrund der Ländervereinbarung hinsichtlich Kostentragungspflicht wurden die Mindestsicherungsleistungen bis dato ausschließlich – obwohl der Mann bereits seit 2015 in Wien polizeilich gemeldet ist – vom Stadtmagistrat Innsbruck getragen.

Die Gesamtschadenssumme an zu Unrecht ausbezahlten Leistungen dürfte sich auf mehr als € 50.000,- belaufen.




Quelle: LPD Tirol



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