Steiermark: Sozialhilfeverbände - Die Reform läuft bereits seit Monaten

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Steiermark

30 Apr 19:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Stellungnahme der Landesregierung zu Rechnungshofbericht

Graz (29. April 2022).- Zum heute veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes über die Sozialhilfeverbände in der Steiermark stellt die Landesregierung Folgendes fest: In der Steiermark übernehmen die Sozialhilfeverbände die finanzielle Abwicklung für Menschen in sozialen Notlagen, in der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Kosten werden zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Gemeindemitteln bedeckt.

Dieses System hat sich zwar über Jahre grundsätzlich bewährt, in der jüngeren Vergangenheit hat sich aber ebenfalls gezeigt, dass strukturelle Verbesserungen notwendig sind. Die Landesregierung hat diese Situation analysiert und daraufhin bereits vor mehreren Monaten einen Reformprozess gestartet. Eine Arbeitsgruppe der hauptbeteiligten Stellen der Landesverwaltung hat bereits mehrere intensive Arbeitstreffen, unter anderem mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes sowie der Sozialhilfeverbände, absolviert. Als Ergebnis wurde dabei ein Konzept für eine Neuordnung ausgearbeitet, mit der die Kritikpunkte des Rechnungshofes aufgegriffen werden und gemeinsam mit den Gemeinden eine zukunftsfähige neue Lösung erreicht werden wird.

Die dazu notwendigen gesetzlichen Maßnahmen sollen im Herbst 2022 in den Landtag Steiermark eingebracht werden. Ziel ist die Auflösung der Sozialhilfeverbände mit 1. Jänner 2024.

Im Laufe des Jahres 2023 werden durch Überleitungsmaßnahmen entsprechende Übergangslösungen erfolgen. Die Möglichkeit zur Einrichtung von gesetzlichen Gemeindeverbänden für Pflegeheime und -einrichtungen soll mit 1. Jänner 2023 geschaffen werden.

Damit ist hinsichtlich der Pflegeheime, die von einigen Sozialhilfeverbänden betrieben werden, eine wichtige Klarstellung getroffen: Diese Heime und Einrichtungen werden auch weiterhin von der öffentlichen Hand in Form eines gesetzlichen Verbandes betrieben werden können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bewohnerinnen und Bewohner wird es dadurch keinerlei Veränderungen geben. Diese Vorgangsweise entspricht auch dem Regierungsübereinkommen, der „Agenda Weiß-Grün” aus dem Dezember 2019, in dem als politisches Ziel der Koalition von ÖVP und SPÖ vereinbart wurde, das „System der Kostentragung im Sozialwesen über die Sozialhilfeverbände unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes zu evaluieren”.


Quelle: Land Steiermark



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