Steiermark: Simon Koiner wird ab 2022 Geschäftsführer der Volkskultur Steiermark GmbH

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Steiermark

16 Sep 05:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Hearing-Kommission schlägt neuen Geschäftsführer für Landestochter vor:

Graz (15. September 2021).- Die Volkskultur Steiermark GmbH ist eine 100-Prozent-Tochter des Landes Steiermark. Die Geschäftsführung ist gemäß Gesellschaftsvertrag alle fünf Jahre neu zu bestellen. Daher wurde vom Land Steiermark mit 4. Juni 2021 eine Ausschreibung der Stelle veröffentlicht.

Der Aufgabenbereich umfasst etwa die personelle, organisatorische und operative Leitung der Volkskultur Steiermark GmbH, die Führung des Steirischen Heimatwerks und des Steirischen Volksliedarchivs, die Konzeption, Organisation und Durchführung von Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen sowie die Leitung der Beratungs- und Servicestelle für volkskulturelle Kulturarbeit und die Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit mit und für die volkskulturellen Verbände der Steiermark.Heim

Bewerbungen für die Geschäftsführung der Volkskultur Steiermark GmbH waren bis 5. Juli 2021 möglich. Bis dahin sind 18 Bewerbungen von 17 Bewerberinnen und Bewerbern eingelangt (eine Bewerbung wurde doppelt eingereicht). Die Bewerbungen wurden von der Personalberatungsfirma ‚Deloitte‘ gesichtet und entlang der in der Ausschreibung definierten Kriterien und der Bewerbungsunterlagen bewertet. Die nach dieser Bewertung und Vorgesprächen durch ‚Deloitte‘ am besten geeignet erscheinenden Bewerberinnen und Bewerber wurden zu einem Hearing eingeladen.

Diese Einladung erging an vier Bewerberinnen und Bewerber, eine Person davon hat ihre Bewerbung noch vor dem Hearing zurückgezogen. Die verbleibenden drei Kandidatinnen und Kandidaten haben sich heute, am 15. September 2021, der fünfköpfigen Hearing-Kommission präsentiert. Diese wurde vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Volkskultur GmbH und Präsident des Österreichischen sowie Obmann des Steirischen Blasmusikverbandes, Erich Riegler, geleitet. Weiters gehörten der Kommission Alexia Getzinger, (Kaufmännische Geschäftsführerin der Universalmuseum Joanneum GmbH und Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Volkskultur GmbH), Michael Lehofer (Ärztlicher Direktor des LKH Graz II und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Universalmuseum Joanneum GmbH), Christoph Ludwig (Betriebswirt und Geschäftsführer der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft) und Sabine Schulze-Bauer (Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark) an.

Die Kommission hat nun bekanntgegeben, dass Herr Simon Koiner als bestgeeigneter Kandidat aus dem Auswahlprozess hervorgegangen ist. Sie schlägt daher einstimmig vor, Simon Koiner zum Geschäftsführer der Volkskultur Steiermark GmbH zu bestellen.

Simon Koiner, Jahrgang 1991, hat Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz studiert. Er ist seit 2015 als Referent im Büro von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer tätig. Dort verantwortete er unter anderem die Fachbereiche Kultur und Volkskultur und hat über mehrere Jahre, in denen Landeshauptmann Schützenhöfer ihr Eigentümervertreter war, direkt mit der Volkskultur Steiermark GmbH zusammengearbeitet. Er fungierte als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und volkskulturellen Akteurinnen und Akteuren. Auch den Eingliederungsprozess des Freilichtmuseums Stübing in die Universalmuseum Joanneum GmbH hat er entscheidend betreut und sich sowohl dabei, als auch rund um die Organisation steirischer Vorsitzführungen in der Landeshauptleute-Konferenz, umfangreiche Expertise im Bereich Projektmanagement angeeignet.

Der Vorschlag der Hearing-Kommission, Simon Koiner zum Geschäftsführer zu bestellen, wird der Steiermärkischen Landesregierung vom Vorsitzenden der Generalversammlung der Volkskultur Steiermark GmbH, Kulturlandesrat Christopher Drexler, in einer ihrer kommenden Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbehaltlich der Bestellung durch die Landesregierung soll Simon Koiner die Geschäftsführung der Volkskultur Steiermark GmbH mit 1. Jänner 2022 befristet auf die Dauer von fünf Jahren übertragen bekommen.


Quelle: Land Steiermark



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