Wien: Sima ad Raser-Paket des Bundes - Höchste Zeit für Verschärfungen

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Tacho - Symbolbild
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15 Jun 07:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Abnahme des Fahrzeuges nach Monaten des Zögerns endlich vor Beschluss – Stadt Wien fordert eigenen Strafrechtsparagrafen für illegale Straßenrennen

Nach einer Periode der Funkstille werden die von der Bundesregierung bereits im Vorjahr angekündigten Gesetzesverschärfungen gegen Extrem-Raser nun dem Parlament vorgelegt, die Stadt Wien begrüßt den Schritt. „Die Fahrzeug-Beschlagnahmung bei extremer Raserei ist eine langjährige Forderung der Stadt, die Umsetzung war höchst an der Zeit! Das ist ein wichtiger erster Schritt im Kampf gegen die Raser-Szene“, so Mobilitätstadträtin Ulli Sima, die zudem auf weitere Verschärfungen pocht: „Für uns ist klar, dass die rücksichtslose Gefährdung unbeteiligter, etwa bei illegalen Straßenrennen, auch strafrechtliche Konsequenzen haben muss!“.

Straftatbestand nach deutschem Vorbild

So wurde in Deutschland in Folge eines illegalen Straßenrennens mit tödlichem Ausgang, das Vorgehen gegen Raser deutlich verschärft und ein eigener Straftatbestand eingeführt. Die bloße Teilnahme an solchen Straßenrennen kann dort bereits zu einer 2-jährigen Haftstrafe führen. Im Zuge einer, auf Einladung von Stadträtin Sima abgehaltenen Anti-Roadrunner-Enquete wurde auch mit führenden Experten aus Deutschland dazu beraten und die zahlreichen technischen Möglichkeiten in der Strafverfolgung ebenfalls beleuchtet.

Stadt legt mit umfassenden Forderungen nach

Resultat der Enquete war ein umfassender Forderungskatalog an den Bund, auf dessen Umsetzung die Stadt Wien nun drängt:

Schaffung eines Straftatbestands „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ nach Vorbild des §315d im deutschen Strafgesetzbuch. Die bloße Teilnahme an illegalen Rennen soll demnach bereits zu einer 2-jährigen Haftstrafe führen. Standardmäßige Auslesung der elektronischen Fahrzeugdaten bei gerichtlicher Strafverfolgung zur Rekonstruierung des Unfallhergangs – so konnten in Deutschland viele Straßenrennen-Teilnehmer überführt werden. Verpflichtende Installation von Geschwindigkeitsbegrenzern auf Kosten der Zulassungsbesitzer bei Fällen von Extrem-Rasen. Gesamtheitliche Anpassung und Harmonisierung der bereits geltenden Strafmaßnahmen in Österreich, um gezielter und effektiver sanktionieren zu können sowie die Erlassung eines österreichweit einheitlichen Strafkatalogs für Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen. Ein bundesweit einheitliches Verwaltungsstrafregister, um Wiederholungstäter über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu identifizieren und dadurch stringente Verwaltungsstrafverfahren führen zu können. Schaffung einer verpflichtenden Nachschulung für geschwindigkeitsauffällige Lenker, um den meist sehr jungen Rasern ihr begangenes Fehlverhalten im Straßenverkehr und die damit verbundenen Gefahren bewusst zu machen. Stadt setzt auf Prävention

Neben zahlreichen Maßnahmen wie deutlich verstärkten Schwerpunktaktionen gemeinsam mit der Polizei oder baulichen Maßnahmen an Szene-Hotspots, läuft aktuell auch eine Präventionskampagne der Stadt in den Sozialen Medien und Kinosälen. Sie richtet sich mit ihren emotional gestalteten Spots vorwiegend an eine junge, männliche und autoaffine Zielgruppe. Mit Slogans wie „Wer Straßenrennen plant, plant ein Verbrechen“ oder „Straßenrennen zerstören Leben. Auch deines“ soll zum Nachdenken angeregt und für die dramatischen Folgen von illegalen Straßenrennen sensibilisiert werden. Erst zum Jahreswechsel wurde in Wien ein unbeteiligter Fußgänger am Gürtel von einem rasenden, nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Sportwagen erfasst und getötet.

Weitere Information zu den Bemühungen der Stadt im Kampf gegen die Roadrunner-Szene unter: mobilitaetsagentur.at/roadrunner/


Quelle: Stadt Wien



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