Liebenau: Sicherheitsbereich beim Spiel SK Sturm vs. SK Rapid

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Sicherheitsbereich
Foto: LPD Steiermark
18 Feb 04:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kommenden Sonntag, 20. Februar 2022, findet in der Merkur-Arena das Spiel SK Sturm Graz gegen SK Rapid Wien statt. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion eingerichtet. Die Grazer Polizei ist vorbereitet.

Um 17.00 Uhr startet am Sonntag das Spiel der 20. Runde zwischen SK Sturm Graz und SK Rapid Wien. Stadion-Einlass ist ab 15.30 Uhr. Im gesamten Stadion gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Nach den gestern angekündigten Lockerungen in Sachen Corona-Schutzmaßnahmen reicht laut jüngsten Informationen des Veranstalters ein aktueller 3G-Nachweis für den Zutritt ins Stadion. Besucher werden ausdrücklich darum ersucht, den Nachweis im Idealfall gleich digital (QR-Code via Grüner-Pass-App) bereitzuhalten um Verzögerungen beim Einlass zu vermeiden.


Sicherheitsbereich eingerichtet

Stand Mittwochabend (16. Februar 2022) wurden bereits 11.000 Tickets für das Spiel verkauft. Die örtliche Sicherheitsbehörde (SVA) der Landespolizeidirektion Steiermark wird am Sonntag einen Sicherheitsbereich gemäß § 49a SPG rund um die Merkur-Arena einrichten. Aus diesem Bereich kann die Polizei Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begehen oder begangen haben.

Die Grazer Polizei ist mit einer dementsprechenden Anzahl an verschiedensten Kräften für den Einsatz vorbereitet. Besuchern wird empfohlen, zeitgerecht anzureisen. Mit Verkehrssperrmaßnahmen und kurzfristigen Umleitungen im Umkreis des Stadions wird in den Nachmittags- bzw. Abendstunden zu rechnen sein.


Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge:
Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten.

Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.



Quelle: LPD Steiermark



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