Salzburg: Sicherer Besuch in den Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen

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04 Apr 12:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Teststraßen des Landes sind am Ostermontag wie an einem „normalen“ Montag geöffnet

(LK) Zwar sind viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnhäuser und einiger Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen schon gegen das Corona-Virus geimpft, um bei diesen besonders gefährdeten Personen aber sicherzugehen, dass sie nicht infiziert werden, gelten nach wie vor ein paar Grundregeln, wenn man die Liebsten über die Osterfeiertage besucht. Ein Überblick zur Erinnerung.

„Es geht beides: seine Angehörigen zu Ostern in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen besuchen und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einhalten“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn. Und er sagt weiter: „Das Wichtigste ist dabei, sich vorher testen zu lassen und eine FFP2-Maske zu tragen.“

Die Maßnahmen im Überblick

Die neue Verordnung des Bundes von gestern, Mittwoch, bringt keine Veränderungen zu den bestehenden Regelungen in den Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen. Folgende Maßnahmen gelten weiterhin für Besuche: Benötigt wird ein negatives Testergebnis auf das Corona-Virus (Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden; molekularbiologischer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden). Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenso verpflichtend. Patientinnen und Patienten, die in Spitälern oder Kuranstalten länger als eine Woche aufgenommen sind, dürfen pro Tag von einer Person einmal besucht werden. In Seniorenwohnhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner maximal zweimal pro Woche Besuche von jeweils maximal zwei Personen empfangen. Zusätzliche Besuche sind erlaubt für unterstützungsbedürftige Bewohnerinnen und Bewohner (höchstens zwei Personen zur Begleitung), zur Palliativ- und Hospizbegleitung, zur Seelsorge und bei kritischen Lebensereignissen sowie im Krankenhaus für den Besuch stationär aufgenommener Kinder und von Schwangeren.

Am Ostermontag wird wie an einem Werktag getestet

Auch zu Ostern steht das umfangreiche Testangebot in Stadt und Land Salzburg zur Verfügung. Mehr als 120.000 Tests pro Woche sind möglich, es stehen noch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, wenn es auch nicht immer der absolute Wunschtermin ist. Alle Details und Öffnungszeiten in den Teststraßen des Landes sind unter www.salzburg.gv.at/coronatests zu finden. Auch am Ostermontag wird hier wie an einem ganz „normalen“ Wochentag getestet, die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Zusätzlich bringen Selbsttests unkompliziert und schnell Gewissheit. Sie werden kostenlos in Apotheken ausgegeben, pro Person und Monat fünf Testkits, und die Apotheken testen auch kostenlos. Die Informationen dazu gibt es unter www.apothekerkammer.at.


Quelle: Land Salzburg



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