Seit Oktober prüft jede Überweisung in Österreich Name und IBAN

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02 Jul 18:43 2026 von Redaktion International Print This Article

Seit dem 9. Oktober 2025 wird bei jeder Überweisung in Österreich vor der Freigabe automatisch Name und IBAN des Empfängers abgeglichen. Am selben Tag wurde die Sekundenüberweisung Pflicht: Banken müssen diese anbieten und dürfen dafür keinen höheren Preis verlangen als für eine normale Überweisung.

Sekundenüberweisungen sind seit Oktober Pflicht

Eine Echtzeitüberweisung schickt Geld innerhalb von höchstens zehn Sekunden an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit von einem Konto auf ein anderes. Für den Empfang besteht die Pflicht schon seit Januar 2025, seit Oktober müssen die Banken solche Zahlungen auch aktiv ausführen. Zeitgleich fiel damit auch die alte Obergrenze von 100.000 Euro für Echtzeitüberweisungen und es sind keine Zusatzentgelte mehr erlaubt, die manche Banken früher für diesen Service verlangten. Dass Sekundenüberweisungen nicht teurer sein dürfen als normale Überweisungen, war bisher keine Selbstverständlichkeit.

Durchgesetzt hat sich das Verfahren damit noch nicht. Nach der Zahlungsverkehrsstatistik der Europäischen Zentralbank vom Januar 2026 lag der Anteil der Echtzeitüberweisungen an allen Überweisungen im Euroraum im ersten Halbjahr 2025 bei 23 Prozent. Auch technisch gibt es Grenzen, denn eine Echtzeitüberweisung in Österreich erreicht den Empfänger nur dann sofort, wenn dessen Bank das Verfahren ebenfalls unterstützt und der Betrag in Euro innerhalb des SEPA-Raums bleibt. Sonst wird daraus eine gewöhnliche Überweisung mit der üblichen Laufzeit. Für Länder außerhalb des Euroraums greift die Versandpflicht erst 2027.

Die Umstellung ging nicht bei allen im selben Tempo. Ältere Banksysteme waren nicht auf Zahlungen im Sekunden-Takt ausgelegt und einzelne Institute haben den Aufwand in mehrmonatige IT-Projekte gesteckt.

Bei jeder Überweisung gleicht die Bank Name und IBAN ab

Der zweite Teil der Reform fällt im Alltag stärker auf. Vor jeder Überweisung, der schnellen wie der herkömmlichen, fragt die Bank bei der Empfängerbank nach, ob der eingegebene Name zur IBAN passt. Das Ergebnis erscheint, bevor die Zahlung freigegeben wird, und kennt vier mögliche Ausgänge:

  • Treffer: wenn Name und Konto übereinstimmen.
  • Leichte Abweichung z.B. bei einem zweiten Vornamen oder einer anderen Schreibweise, wobei die Bank den dahinterliegenden Namen anzeigt.
  • Keine Treffer: wenn Name und Konto nicht zueinandergehören.
  • Keine Informationen: wenn die Empfängerbank keine Antwort geben kann.

Entscheiden muss der Zahler selbst. Die Bank darf eine Überweisung nicht allein wegen des Prüfergebnisses zurückweisen, sie warnt nur. Aktiv werden müssen Kunden dafür nicht, die Anfrage läuft im Hintergrund der Banking-App. Die Bank bank99 etwa informiert ihre Kunden seit 2025 über diesen Abgleich vor jeder Echtzeitüberweisung. Wie nötig der Zwischenschritt ist, macht eine Befragung der Arbeiterkammer aus dem Juli 2025 deutlich. 18 Prozent der Befragten hatten schon Probleme bei Online-Überweisungen, hochgerechnet rund 1,4 Millionen Menschen, meist durch Fehlüberweisungen, Betrug oder Phishing. Bei drei Vierteln blieb der Schaden unter 600 Euro.

Nicht jede Zahlung durchläuft die Prüfung. Lastschriften und Auslandsüberweisungen über das SWIFT-Netz bleiben außen vor, ebenso Zahlungen außerhalb des Euroraums. Auch eine gespeicherte Überweisungsvorlage wird bei der nächsten Ausführung erneut geprüft, schützt also nicht vor einer später aufgetauchten Abweichung.

Echtzeitzahlungen auch in der digitalen Unterhaltung

Die zunehmende Verbreitung von Echtzeitüberweisungen verändert nicht nur den klassischen Zahlungsverkehr, sondern auch digitale Dienstleistungen, bei denen Geschwindigkeit und einfache Abwicklung gefragt sind. Davon profitieren unter anderem online Casinos mit Sofortüberweisung, bei denen Einzahlungen innerhalb weniger Sekunden auf dem Spielerkonto ankommen können.

Trotz des hohen Komforts sollten Nutzer auch bei schnellen Zahlungsarten aufmerksam bleiben. Wie der allgemeine Zahlungsverkehr zeigt, ersetzt die Geschwindigkeit einer Transaktion nicht die sorgfältige Prüfung des Anbieters und der Zahlungsdetails.

Tippfehler stoppt die Prüfung, Anlagebetrug nicht

Der Namensabgleich verschiebt auch die Haftung. Führt die Bank die Prüfung korrekt durch und überweist trotz grünem Ergebnis an das falsche Konto, trägt sie den Schaden. Gibt der Kunde eine Zahlung dagegen frei, obwohl die Warnung auf eine fehlende Übereinstimmung hinweist, bleibt er auf dem Verlust sitzen.

Gegen den größten Teil des Schadens hilft das Verfahren wenig. Es prüft, ob ein Name zu einer Kontonummer gehört, nicht, ob der Empfänger ehrlich ist. Wer durch einen gefälschten Rechnungsabsender oder einen vorgetäuschten Vorgesetzten zu einer Überweisung gedrängt wird, den kann die Prüfung warnen. Wird das Opfer dagegen dazu gebracht, freiwillig auf das Konto eines Betrügers zu überweisen, etwa nach dem Versprechen hoher Renditen, fällt das Ergebnis unter Umständen sogar grün aus, weil Name und IBAN zusammenpassen.

In dieser Kategorie liegt das große Geld. Bundeskriminalamt und Finanzmarktaufsicht meldeten im Dezember 2025, dass allein durch Online-Anlagebetrug im Jahr 2024 rund 110 Millionen Euro erbeutet wurden, im Schnitt 53.000 Euro pro Opfer. Dieselbe FMA, die für die Empfängerprüfung wirbt, warnt im selben Zeitraum vor einer Masche, die der Abgleich nicht erfasst.

Eine andere Logik gilt bei nicht autorisierten Zahlungen, etwa wenn Kriminelle nach einem Phishing-Angriff mit erbeuteten Zugangsdaten selbst überweisen. Nach dem Zahlungsdienstegesetz kann die Bank hier zur Erstattung verpflichtet sein, abhängig davon, ob den Kunden grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Namensabgleich ändert daran nichts, weil die Zahlung in diesem Fall gar nicht vom Kontoinhaber ausgelöst wurde. Wer den Schaden trägt, hängt dann von der konkreten Sorgfaltsfrage ab und ist im Einzelfall oft strittig.



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