Burgenland: Schwerpunktaktion Pyrotechnik
Am 29.12.2025 führte die Polizei mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Burgenland eine Schwerpunktaktion auf der A 6 (Einreise) in Kittsee und auf der A4 (Einreise) in Nickelsdorf durch
Polizisten der Dienststellen Kittsee, Frauenkirchen und Nickelsdorf zeichneten für die erfolgreiche Bilanz einer Schwerpunktaktion verantwortlich, deren Ziel es war, mit Unterstützung von Spezialisten der Wirtschafskammer Burgenland die illegale Einfuhr pyrotechnischer Gegenstände zu verhindern. An dem Einsatz waren auch Diensthunde der Polizeiinspektion Frauenkirchen beteiligt.
Im Zuge der Kontrolle in Kittsee wurden sechs Feuerwerksraketen der Klasse F2, zwei pyrotechnische Batterien der Klasse F2 sowie drei "römische Fackeln" der Klasse F2 aufgrund unzureichender Beschriftung und Kennzeichnung (fehlendes bzw. mangelhaftes Typenschild) sichergestellt.
Bei der Kontrolle in Nickelsdorf wurden insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 mit CE-Kennzeichnung (jedoch ohne Produktbeschreibung auf Deutsch) und 20 pyrotechnische Gegenstände ohne Kategorisierung, ohne Produktbeschreibung und ohne CE-Kennzeichnung sichergestellt.
Alle beschlagnahmten Gegenstände werden an die Bezirksverwaltungsbehörde abgeführt.
Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes
Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (z.B. übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Eisenstadt ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es speziell im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten: Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und der Beeinträchtigung von Menschen und Tieren durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit.
Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern
• Vor der Verwendung von pyrotechnischen Artikeln ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten.
• Raketen müssen aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei verbogenen oder sogar gebrochenen Leitstäben von Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und niemals aus der Hand abgeschossen werden.
• Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle "Irrläufer" keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können.
• Eventuelle "Zündversager" keinesfalls aufheben, sondern liegen lassen.
• Pyrotechnische Gegenstände sind aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Beschaffenheit dafür bestimmt Rauch, Feuer, Druck und auch Farben zu erzeugen. Bei unsachgemäßer oder leichtsinniger Verwendung von Pyrotechnik kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Quelle: LPD Burgenland
