Kärnten: Schutzmaßnahmen im Landesdienst werden ausgeweitet

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Foto: LPD Kärnten
12 Jän 16:00 2022 von Redaktion International Print This Article

FFP2-Maskenpflicht gilt für Landesbedienstete auch im Freien – Um die strukturierte Abwicklung der Bürgeranliegen zu gewährleisten, sind Parteientermine erst nach telefonischer Abklärung möglich.

Klagenfurt (LPD). Die mit 11. Jänner 2022 in Kraft getretene Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordung hat auch Auswirkungen auf den Landesdienst. Seit heute besteht auch an Arbeitsorten im Freien eine FFP2-Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich wurden weitere Vorkehrungen getroffen, um den Dienstbetrieb in kritischen Bereichen der Landesverwaltung auch im Falle stark steigender Infektionszahlen, die durch das Omikron-Virus zu erwarten sind, aufrecht zu erhalten. „Oberstes Prinzip ist es die Gesundheit der Bediensteten und natürlich auch der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ohne dabei die Serviceleistungen für die Bevölkerung einzuschränken“, betont Gerd Kurath, Leiter des Landespressendienstes.

Um einen sicheren Parteienverkehr weiterhin zu gewährleisten, wurde die Parteienverkehrszeit wochentags (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 12.00 Uhr festgelegt. In den Amtsgebäuden gilt die FFP2-Maskenpflicht. Um eine strukturierte Abwickelung der Bürgeranliegen sicherzustellen, werden Termine erst nach vorheriger telefonischer Abklärung vergeben. Die Amtsgebäude sind nur noch durch den Haupteingang betretbar. An versperrten Amtsgebäuden werden Hinweistafeln und Kontaktnummern angebracht.


Quelle: Land Kärnten



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