Salzburg: Salzburg fordert Kostensicherheit bei Obsorge-Regelung für unbegleitete Minderjährige
Land regt wegen zu erwartender Mehrkosten die Auslösung des Konsultationsmechanismus an
(LK) Das Land Salzburg sieht in der geplanten bundesgesetzlichen Neuregelung zur Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Obum-G) erheblichen Klärungsbedarf und hat daher die Auslösung des Konsultationsmechanismus angeregt. Hintergrund sind zu erwartende Mehrkosten und offene Finanzierungsfragen zulasten der Länder.
Der vorliegende Entwurf greife tief in bestehende Strukturen ein, indem die Obsorge automatisch auf die Länder übertragen werden solle, ohne zentrale Fragen wie die Altersfeststellung zu klären oder eine gesicherte Finanzierung vorzusehen. Soziallandesrat Wolfgang Fürweger betont daher: „Die vorgesehene Regelung führt in ihrer derzeitigen Form zu einer deutlichen Mehrbelastung der Länder, ohne dass gleichzeitig eine verlässliche Kostenabdeckung durch den Bund sichergestellt ist“.
Absicherung der bestehenden Bund-Länder-Finanzierung
Nach derzeitiger Rechtslage übernimmt der Bund im Rahmen der Grundversorgung einen wesentlichen Teil der Kosten für unbegleitete Minderjährige. Sollte diese Vereinbarung künftig entfallen, müssten die Länder die Kosten vollständig tragen, obwohl sie nur mehr eingeschränkten Einfluss auf die Anzahl der zu betreuenden Personen hätten. Aber auch im Fall eines Weiterbestehens der bestehenden Vereinbarung entstehen durch die geplanten Neuregelungen zusätzliche finanzielle Belastungen. Insbesondere verpflichtende Altersfeststellungen sowie mögliche gerichtliche Verfahren führen zu einem erheblichen Mehraufwand für die Kinder- und Jugendhilfe. Aus Sicht des Landes Salzburg ist daher eine klare und langfristige Absicherung der bestehenden Finanzierungsstruktur erforderlich. Gleichzeitig wird eine einheitliche, bundesweit verbindliche Altersfeststellung durch zuständige Bundesbehörden als praxistaugliche Lösung eingefordert. „Es braucht hier eine klare und faire Regelung zwischen Bund und Ländern. Neue bundesgesetzliche Verpflichtungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Länder gehen“, so Landesrat Fürweger abschließend.
Quelle: Land Salzburg
