Salzburg: Runder Tisch zum neuen Grundverkehrsgesetz

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Runder Tisch von LR Josef Schwiager zum neuen Grundverkehrsgesetz mit den Landtagsparteien.
Foto: Land Salzburg/Thomas Krabath
12 Apr 09:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zweite Diskussion mit allen Landtagsparteien / Klare Regeln und schnellere Verfahren / Gegen Spekulation, Leerstand und Zweitwohnsitze

(LK) In Salzburg ist Grund und Boden ein knappes und zunehmend teures Gut. Mit einem neuen, restriktiveren Grundverkehrsgesetz will Landesrat Josef Schwaiger dem entgegenwirken und hat heute bereits zum zweiten Mal alle im Landtag vertretenen Parteien zum Dialog eingeladen. „Ziel ist es, der Landwirtschaft leistbare Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung zu sichern und unseren Kindern und Enkelkindern ein erschwingliches Salzburg weiterzugeben. Information und Transparenz sind mir deshalb besonders wichtig. Ich habe mich über die sachliche und konstruktive Diskussion heute gefreut“, so Schwaiger.

Bereits beim ersten runden Tisch Ende Jänner, wurden alle im Landtag vertretenen Fraktionen eingeladen ihre Vorschläge einzubringen. Heute wurde erneut über das geplante neue Grundverkehrsgesetz diskutiert. „Bodenspekulation ist auch in Salzburg Tatsache. Mit dem neuen Gesetz wollen wir diese hintanhalten und Flächen sowohl für den Wohnbau als auch für die bäuerliche Lebensmittelproduktion leistbar halten“, betonte Landesrat Josef Schwaiger und ergänzt: „Der Gesetzesentwurf steht auf soliden Beinen, ist sehr restriktiv. Mehr geht rechtsstaatlich nicht mehr.“

Die Eckpunkte des neuen Grundverkehrsgesetzes im Überblick

  • Neudefinition land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Richtung tatsächlicher Nutzung, Bewirtschaftungskonzept und Nutzungspflicht für 15 Jahre
  • Neudefinition Landwirtschaft (75 Prozent müssen selbst bewirtschaftet und eine Einheitswertgrenze bis 75000 Euro eingehalten werden)
  • Definition Großgrundbesitz mittels Einheitswert
  • Einführung eines am Ertragswert orientierten, sehr restriktiven, Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises
  • Eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission (statt Bezirkskommissionen) unter der Leitung eines/r Grundverkehrsbeauftragten
  • Geeignete Möglichkeiten zur Nutzungsüberprüfung und vereinfachter Weg zur Versteigerung, wenn bestimmungswidrig
  • Neudefinition für Hauptwohnsitz und Wohnung
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Bebautes Grundstück ein Jahr, bei umfassender Sanierung eines Gebäudes fünf Jahre, unbebaute Grundstücke sieben Jahre

Nächster Schritt: Begutachtung

Mit den Landtagsparteien wurde vereinbart, dass nach der legistischen Finalisierung des Entwurfs das Begutachtungsverfahren in den nächsten Tagen gestartet wird. Ziel ist es das Gesetz noch vor dem Sommer dem Landtag vorzulegen.


Quelle: Land Salzburg



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