Rot und Orange: Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Salzburg

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Corona Ampel Aktuelle Situation in Salzburg Stand 22.10.2020 web_infografik
Foto: Land Salzburg
23 Okt 16:06 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Bestimmungen im Überblick

(LK) Das Bundesland Salzburg wurde am Donnerstag von der Ampel-Kommission des Bundes fast zur Gänze auf „Rot“ gestellt, nur mehr die Stadt Salzburg und der Lungau sind „orange“. Das Land Salzburg setzt daher ab Samstag 0.00 Uhr verschärfte Maßnahmen in Kraft. „Für Bezirke mit der gleichen Ampelfarbe gelten die gleichen Maßnahmen“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Im ganzen Land steigen die Infektionszahlen weiterhin stark an. Der Flachgau, Tennengau, Pongau und Pinzgau sind deshalb seit gestern auf „rot“ gestellt, der Lungau und die Stadt Salzburg auf „orange“. „Wir setzen weiterhin alles daran, einen Lockdown zu vermeiden. Deshalb werden die Maßnahmen im Land weiter verschärft. Für mich steht dabei im Vordergrund, einen Fleckerlteppich an Maßnahmen zu vermeiden. In Bezirken mit der gleichen Ampelfarbe gelten auch die gleichen Maßnahmen“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Die Maßnahmen des Landes im Überblick

  • Sperrstunde 22.00 Uhr mit Gästeregistrierung
  • 100 Personen bei Beerdigungen
  • Veranstaltungsbeschränkungen laut Covid-19 Maßnahmenverordnung des Bundes
  • Privatpartys außerhalb des Wohnraums sind untersagt, was von der Exekutive umfangreich und rigoros kontrolliert wird.
  • Empfehlung des Landes: So viel Homeoffice wie möglich
  • Empfehlung des Landes: Kindergartenkinder über drei Jahren sollten von den Eltern vor der Einrichtung übergeben werden, die Entscheidung darüber liegt aber bei der Einrichtung selbst.
  • Turnhallen werden für den außerschulischen Bereich geschlossen

Zusätzlich in den roten Bezirken: Flachgau, Tennengau, Pongau und Pinzgau

  • Komplettes Veranstaltungsverbot (Sport/Musik/Feuerwehrübungen etc.)

Regelung Spitzensport

Sportveranstaltungen im Spitzensport sind überall im Land erlaubt, wenn sie im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbs stattfinden. In Innenräumen ist kein Publikum erlaubt, im Freien gilt die Obergrenze bis maximal 1.500 Personen bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen.

Verordnung tritt in der Nacht auf Samstag in Kraft

Die neue Maßnahmenverordnung des Landes gilt ab Samstag, 24. Oktober, 00.00 Uhr bis voraussichtlich 15. November. Sie wurde bereits dem Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz zur Kenntnis gebracht. Ebenso allen Bürgermeistern und den Sozialpartnern.


Quelle: Land Salzburg



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