Salzburg: Richtiges Verhalten bei einem positiven Corona-Test

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02 Aug 03:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Neue Verordnung in Kraft / Infizierte Personen sind automatisch zehn Tage verkehrsbeschränkt / Freitesten möglich

(LK) Ab heute gilt: Jeder positive Test auf das Coronavirus zieht eine sofortige Verkehrsbeschränkung für die betroffene Person nach sich. „Dafür braucht es keinen Bescheid der Behörde mehr. Einzig ein positives Testergebnis leitet die verordnete verkehrsbeschränkende Maßnahme ein“, betont der Leiter des Corona-Managements Oberst Peter Schinnerl.

„Es kommt ab heute beim Umgang mit dem Corona-Virus mehr denn je auf die Eigenverantwortung an. Es gibt keine Quarantänepflicht mehr. Diese wird im Wesentlichen durch eine FFP2-Maskenpflicht für infizierte Personen ersetzt. Kranke Personen sollen sich durch ihren Hausarzt krankschreiben lassen. Ziel ist es, dass sich der Umgang mit Corona an Verhaltensweisen bei anderen Infektionskrankheiten annähert“, betont der Leiter des Corona-Managements Oberst Peter Schinnerl.

Antigen mit PCR kontrollieren

„Ein positiver Antigentest ist in jedem Fall durch einen PCR Test zu kontrollieren“, so Schinnerl. Dafür kann man das positive Ergebnis mit Hilfe eines QR-Codes unter www.salzburg-testet.at hochladen oder sich dort als Verdachtsfall registrieren (auch ohne QR-Code) – so erhält man am einfachsten die erforderliche PCR-Nachtestung. 1450 steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig: Die zehntägige Verkehrsbeschränkung gilt unabhängig von der Art des Tests sofort ab dem positiven Ergebnis. Ein Freitesten ist frühestens ab dem fünften Tag der nachgewiesenen Infektion möglich.

Auch 1450 unterstützt

Wer Hilfe und Unterstützung bei Symptomen oder einem positiven Testergebnis braucht, kann sich nicht nur an seine Hausärztin oder den Hausarzt wenden, sondern auch an die Gesundheitsberatung 1450. Seit Bekanntwerden des Quarantäne-Aus und den damit verbundenen Umstellungen wird dort auf Hochtouren daran gearbeitet, um für alle Eventualitäten bestmöglich gerüstet zu sein und den Ablauf so einfach wie möglich zu halten – das gilt für die Beratung am Telefon genauso wie für die Partnerplattform www.salzburg-testet.at.

Was bedeutet „verkehrsbeschränkt“?

  • Sobald Kontakt zu haushaltsfremden Personen besteht, muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt für den öffentlichen Nahverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Gastronomie.
  • Als Kontakt versteht man den Aufenthalt im selben Raum (im Innenbereich) oder ein Abstand von weniger als zwei Meter (im Außenbereich).
  • Nicht betreten werden dürfen Krankenanstalten (außer bei Notfällen), Seniorenwohnheime, Behindertenwohnheime, Volksschulen oder Horte. Ausnahme: Beschäftigte, Bewohner oder Patienten dieser Einrichtungen.
  • Positiv Getestete, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome haben, dürfen arbeiten gehen und müssen sich dabei an die FFP2-Maskenpflicht halten.

Weiter umfangreiche Testmöglichkeiten

Die Corona-Testmöglichkeiten im Bundesland bleiben aufrecht. Weiterhin gibt es fünf kostenlose PCR-Gurgeltests für zu Hause über Novogenia oder fünf PCR-Tests in den Apotheken. Ohne Beschränkung können Besucher und Mitarbeiter in besonders zu schützenden Einrichtungen (Krankenhäuser, Senioren- und Kinderbetreuung oder ähnliche) diese Testmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Unberührt vom jetzigen Quarantäne-Aus bleiben auch die behördlichen PCR-Drive-in-Teststationen. Verdachtsfälle können 1450 anrufen und bekommen einen Termin zugewiesen, ähnlich funktioniert es auch online unter www.salzburg-testet.at. Natürlich stehen auch die Hausärztinnen und Hausärzte mit Rat und Tat ihren Patienten zur Seite.


Quelle: Land Salzburg



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