Kärnten: Regierungssitzung - „Wohnschirm Kärnten“ hilft bei Mietenrückstand

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
20 Apr 07:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner: Projekt des Bundes gegen Delogierungsgefahr und für Wohnungssicherung wird in Kärnten ausgeweitert – Land nimmt auch Sozialhilfeempfänger in die Unterstützungsmaßnahmen auf – Weiterführung des Projektes in Kärnten über 2023 hinaus

Klagenfurt (LPD). Als „gut, notwendig und zielführend“ sieht Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner das Bundesprojekt „Wohnschirm“: Dieses hilft von Delogierung bedrohten Menschen, ihre Mietenrückstände auszugleichen und ihre Wohnung zu sichern. „Die COVID-19-Krise und die Teuerungswelle machen immer mehr Menschen zu schaffen. Der Bund hat daher ein Gesetz verabschiedet, mit dem 24 Millionen Euro österreichweit für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sollen bestehende Wohnverhältnisse gesichert, neue Wohnperspektiven geschaffen und Obdachlosigkeit vermieden werden“, erklärte Prettner heute, Dienstag, beim Pressefoyer nach der Regierungssitzung.

„Bei uns wird das Projekt durch die Volkshilfe Kärnten und die Caritas Kärnten abgewickelt“, so die Sozialreferentin. Anspruchsberechtigt sind jene Mieter, die einen ab 1. März 2020 (und damit Corona-bezogenen) Mietzinsrückstand haben und diesen aus eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Bei der dann gewährten Unterstützung handelt es sich um eine Einmalzahlung, die den Mietenrückstand und die weitere Wohnungssicherung abdeckt. Bei einem notwendig werdenden Wohnungswechsel gibt es eine pauschale Unterstützungsleistung von 2.500 Euro für die erste Person sowie 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

„In Kärnten gehen wir mit dem „Wohnschirm Kärnten“ einen Schritt weiter: Wir rollen das Projekt auch auf Sozialhilfebezieher aus. Tatsächlich werden diese vom Bund nicht berücksichtigt. Das ist unverständlich“, sagte Prettner. „Ich habe daher veranlasst, ein Delogierungspräventionsprojekt für alle Kärntner zu erarbeiten. In erster Linie für die Bezieher der Sozialhilfe, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind“, informierte die Sozialreferentin. „Die Höhe der Unterstützung wird pro Fall maximal vier Monatsmieten betragen. Gewährt wird sie – wenn notwendig – alle drei Jahre“, gab Prettner erste Details bekannt. Zudem werden in Kärnten die Weichen dafür gestellt, dass das Projekt auch nach Ablauf der Bundesförderung 2023 weitergeführt wird.




Quelle: Land Kärnten



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