Innsbruck: Public Viewing im Gastgarten

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Der Innsbrucker Stadtsenat ermöglicht Ausnahmegenehmigung für Public Viewing im Gastgarten.
Foto: Stadt Innsbruck
20 Jun 04:00 2021 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Innsbrucker Stadtsenat bringt Lösung auf den Weg

Noch bis 11. Juli findet die Fußballeuropameisterschaft 2020 (EURO) statt. Als Ersatz für die coronabedingt nicht mögliche Abhaltung von Public Viewings im öffentlichen Raum wurde vom Innsbrucker Stadtsenat nun eine Lösung präsentiert. Auf Anregung von Bürgermeister Georg Willi wurde im Zuge eines Umlaufbeschlusses einstimmig dafür gestimmt, dass GastgartenbetreiberInnen ihre Betriebszeit zur Durchführung von „Public Viewings“ während der EURO verlängern dürfen.

„Es freut mich, dass wir Einigkeit über die „Public Viewing“-Lösung in den Gastgärten erzielen konnten. So ist es für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker, aber auch für unsere Gäste möglich, an lauen Sommertagen ein bisschen EM-Feeling zu genießen“, bedankte sich Bürgermeister Willi bei den Mitgliedern des Stadtsenates.

Details zur Regelung

  • Die Stadt Innsbruck als Eigentümerin und Verwalterin des öffentlichen Gutes gewährt in Anlehnung an die Gewerbeordnung GastgartenbetreiberInnen eine längere Betriebszeit des Gastgartens. Längstens gilt das 30 Minuten (inkl. Aufräumarbeiten) nach Spielende der letzten Live-Übertragung am jeweiligen Spieltag.
  • Diese Regelung gilt als Ausnahme und bezieht sich nur auf aufrechte Gastgarten-Mietverträge und bestehende behördliche Bewilligungen.
  • An „spielfreien Tagen“ ist weiterhin die erteilte Betriebsanlagengenehmigung maßgeblich.
  • Die Ausnahmeregelung endet jedenfalls mit dem EM-Finale am 11. Juli 2021.

Etwaige weitere Bewilligungen wie z.B. für die Kabelführung über Gehsteige bzw. die Übertragungslizenzen (UEFA) sind von den GastgartenbesitzerInnen selbst zu organisieren.


Quelle: Stadt Innsbruck



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