Österreich: Pfotenhilfe - Rechtzeitig vor Urlaub Tierversorgung sicherstellen!

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Pfotenhilfe: Rechtzeitig vor Urlaub Tierversorgung sicherstellen!
Foto: PFOTENHILFE
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Pfotenhilfe: Rechtzeitig vor Urlaub Tierversorgung sicherstellen!
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Pfotenhilfe: Rechtzeitig vor Urlaub Tierversorgung sicherstellen!
Foto: Johanna Stadler
23 Jun 21:00 2026 von OTS Print This Article

Tierschutzhof kann befürchteten Ansturm zu Ferienbeginn nicht bewältigen

Leider denken so manche Tierhalter erst kurz vor dem geplanten Urlaub an ihre Haustiere und wie diese - falls sie nicht mitgenommen werden können - während der Abwesenheit versorgt werden. Der Tierschutzhof Pfotenhilfe in der Grenzregion Oberösterreichs zu Salzburg ist jedes Jahr zu Ferienbeginn verstärkt mit Anfragen bezüglich sofortigen Tierabgaben konfrontiert und warnt daher schon jetzt: "Wir sind zum Bersten voll und können daher nur noch absolute Notfälle aufnehmen. Wenn jemand mit hilflosen Vogelbabys, die aus dem Nest gefallen sind, vor der Tür steht, schicken wir ihn natürlich nicht weg. Ebenso bei anderen Waisenkindern. Aber reguläre Tierabgaben, weil sich jemand nicht rechtzeitig um Tiersitter oder Tierpensionen gekümmert hat, sind derzeit nicht möglich", sagt Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler und appelliert daher an Tierhalter, sich - wenn nicht schon bei der Anschaffung - rechtzeitig darüber zu informieren, welche Lösungen es gibt.

Hunde mitnehmen! Aussetzen ist keine Lösung und strafbar

Hunde sollten jedenfalls auf Urlaub mitfahren dürfen, denn sie sind besonders anhänglich und verstehen die Welt nicht mehr, wenn sie plötzlich irgendwo abgegeben werden. "Man kann ihnen ja nicht sagen, dass man eh bald wieder zurückkommt. Außerdem haben sie sehr viel Spaß daran, mit ihrer Familie unterwegs zu sein und neue Abenteuer zu erleben. Hundefreundliche Urlaubsangebote gibt es mittlerweile ja mehr als genug", so Stadler.

Wenn es bereits zu spät ist, werden leider nach wie vor auch kurz vor der Abreise Tiere skrupellos ausgesetzt, die dann erst wieder bei der Pfotenhilfe und anderen Tierschutzeinrichtungen landen. Solche Kurzschlusshandlungen sind aber nicht nur ethisch verwerflich, sie können auch mit hohen Geldstrafen und gerichtlich mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

PFOTENHILFE-Spot ausgesetzter Hund: https://www.youtube.com/watch?v=e0UK7HW9zzQ:


Quelle: OTS



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