Graz: Parkgebühren - Weniger Ausnahmen für E-Autos

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22 Dez 11:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ab 1. Jänner greifen neue Spielregeln für das Zonenparken von Elektrofahrzeugen. Waren diese bisher generell von der Parkgebühr befreit, gilt dies inzwischen nur noch für 2 Jahre und nur noch für vollelektrische bzw. mit Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge. Damit verlieren mit Jahreswechsel 2889 Befreiungsbescheinigungen für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und E-Fahrzeuge ihre Gültigkeit.

Seitens des Parkgebührenreferats wurden die ZulassungsbesitzerInnen bereits im Sommer 2019 schriftlich auf den Umstand der auslaufenden Gebührenbefreiung hingewiesen. Knapp vor Inkrafttreten der neuen Regelung erfolgte ein zweites persönliches Schreiben.

Nur E- und H2-Autos, nur noch 2 Jahre

Die Änderung fußt auf einem Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2018 und eine entsprechende Änderung der Grazer Parkgebührenverordnung. Die Befreiung von der Parkgebühr wird seit 1. Jänner 2019 nur noch für Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden und Fahrzeuge mit Wasserstoff -Brennstoffzellenantrieb einmalig je Fahrzeug für die Dauer von 2 Jahren ab dem Tag der erstmaligen Antragstellung für das Fahrzeug erteilt. Für vor dem 31. Dezember 2018 gestellte Anträge sowie zu diesem Zeitpunkt bereits aufrechte Befreiungen wurde in der Verordnung festgelegt, dass die von der Stadt Graz ausgegebenen Plaketten gemäß dem Muster nach der Anlage IV mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit verlieren.

Per 30.11.2020 hat das Straßenamt 4742 Befreiungsbescheinigungen für Elektrofahrzeuge ausgestellt. Täglich parken an die 200 E-Fahrzeuge in den bewirtschafteten Parkzonen. Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge stammen aus dem Grazer Umland, die ansonsten keine Parkberechtigung in den Zonen hätten.

Rechtzeitige Erinnerung soll Strafen vermeiden

„Mit dieser zeitnahen Erinnerung wollen wir unnötige Verwaltungsstrafen vermeiden helfen", betont Gottfried Pobatschnig, Leiter des Parkgebührenreferats im Straßenamt. Stadträtin Elke Kahr erklärt den verkehrspolitischen Hintergrund: „Die Gebührenbefreiung soll Anreiz sein, im Sinne einer Gleichbehandlung allerdings nur befristet. Bei allen Vorteilen, die E- oder Wasserstoff-Antriebe mit sich bringen: diese Fahrzeuge brauchen nicht weniger Platz. Flächen im Straßenraum der Stadt sind knapp und ihre Bewirtschaftung hängt nicht mit der Antriebsart zusammen."

Wolfgang Wehap


Quelle: Stadt Graz



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