Innsbruck: Pandemie - Therapie verfällt nicht

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Foto: pexels/Grabowska
28 Feb 10:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Aufgrund von Covid-19 nicht konsumierte Leistungen weiterhin verfügbar

Therapieleistungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wahrnehmen konnten, stehen weiterhin zur Verfügung. Bereits genehmigte Therapiestunden für Ergotherapie, Physiotherapie sowie Logopädie, welche im Zuge einer Covid-19-Erkrankung nicht in Anspruch genommen werden konnten, können per Antrag an das Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe konsumiert werden – auch über das ursprüngliche Genehmigungsdatum hinaus. Innsbrucks Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, ruft alle Betroffenen dazu auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

„Es darf nicht sein, dass jemand, der Anspruch darauf hat, keine Therapie bekommt. Deshalb können alle Menschen mit Beeinträchtigung, die ihre genehmigten Leistungen pandemiebedingt nicht wahrnehmen konnten, diese per Antrag weiterhin nutzen. Bedarfsgerechte Therapiemöglichkeiten müssen jederzeit vollumfänglich zur Verfügung stehen“, erklärt der ressortzuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber.

Hierfür kann im Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe (Stadtmagistrat, Fallmerayerstraße 1, 1. Stock) ein Antrag auf Genehmigung der aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht erbrachten Therapieleistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) eingebracht werden. Ein Link zum entsprechenden Antragsformular findet sich online unter innsbruck.gv.at/reha („Formulare“) oder auf der Website des Landes Tirol.

Als Besonderheit bei den nicht verbrauchten Therapiestunden kann das REHA-Referat die restlichen verbleibenden Stunden und auch den gewünschten Verbrauchszeitraum - diese beiden Merkmale müssen im Antrag bekanntgegeben werden – unbürokratisch und ohne vorherige amtsärztliche Genehmigung rasch gewähren. Das heißt: Alle bereits bewilligten Therapieeinheiten verfallen weder im Fall von Erkrankung der KlientInnen, noch der TherapeutInnen.

Es ergeht die herzliche Einladung an Menschen mit Beeinträchtigung und behandelnde Therapeuten, dieses bestehende Angebot auch zu nutzen. Gerne geben die SachbearbeiterInnen des REHA-Referates unter der Telefonnummer +43 5360 8183 dazu Auskunft.


Quelle: Stadt Innsbruck



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