Salzburg: Noch mehr Qualität in der Kinderbetreuung

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Landesrätin Andrea Klambauer im Kindergarten Mauterndorf im Lungau, im Bild mit einigen der Kinder. Kinderbetreuung. 20.2.2020
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
19 Jän 05:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bessere Bedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen, Kinder und Eltern / Ab 20 Kindern zweite Betreuungskraft in der Gruppe

(LK) Morgen behandelt der Landtag die Novelle zum Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz. „Ein besserer Betreuungsschlüssel im Kindergarten ist ein wichtiges Anliegen der Pädagoginnen und Pädagogen, um die Qualität zu sichern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das Wohl der Kinder steht dabei im Vordergrund, denn zukünftig werden immer zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Gruppe sein“, betont Landesrätin Andrea Klambauer.

„Diese Novelle ist wieder ein Schritt hin zur Qualitätsverbesserung im Kindergarten. Mit der zweiten Betreuungsperson für Kindergartengruppen ab dem 20. Kind schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für eine hohe Qualität in den Salzburger Kindergärten. Die Herausforderungen werden stetig größer, dem müssen gerecht werden“, so Landesrätin Andrea Klambauer.

Seit 2017 ein Fünftel Kleinkinder mehr in Betreuung

„Bei den unter-dreijährigen Kindern ist der Betreuungsschlüssel bereits bisher sehr gut, nämlich zwei Betreuungspersonen für acht Kinder“, betont Klambauer. Gegenüber 2017 sind um fast 20 Prozent mehr Kleinkinder in Betreuung. Das Budget für Kinderbildung und -betreuung hat sich um knapp ein Drittel erhöht, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ein Viertel.

Familie und Beruf unter einem Hut

„Mittlerweile bieten mehr als 40 Prozent der Einrichtungen Öffnungszeiten an, die den Vereinbarkeitskriterien entsprechen“, sagt Klambauer. Das bedeutet mindestens 45 Stunden pro Woche geöffnet, an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden, ein Mittagessen und maximal fünf Schließwochen im Jahr. Für diese erfreuliche Entwicklung braucht es jedoch auch mehr Personal. „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken werden in der Novelle daher auch fachliche Anstellungserfordernisse neu geregelt“, so die Landesrätin.

Die Änderungen im Überblick

  • Ab dem 20. (bisher 23.) Kind muss eine zusätzliche Betreuungsperson in Kindergartengruppen eingesetzt werden.
  • erhöhte Fördersätze für die zweite Betreuungskraft
  • Streichung des Kopftuchverbots, das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde.
  • einheitliches Antragsverfahren für Einrichtungen und Tageseltern
  • Änderungen bei der Genehmigung von Tageseltern
  • Betriebstageseltern dürfen auch externe Kinder betreuen
  • Studierende im Abschlusssemester des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik können als Fachkraft eingesetzt werden.
  • mehr Personal zur Betreuung von Kindern mit inklusiver Entwicklungsbegleitung


Quelle: Land Salzburg



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