Rosenheim: Nicht alles ist NUR ein Reisemitbringsel

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die Schildkröte wurde umgehend mit Futter und Wasser von den Zollbeamten versorgt und so in die Reptilienauffangstation in München gebracht. (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
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Die nur etwa 5 cm große Landschildkröte im Auto verschleppt! (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
07 Sep 18:49 2020 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim,Weilheim, Bad Reichenhall, Altötting, (ots) - Die letzten Sommerferientage sind angebrochen und wie jedes Jahr bringt manch ein Urlauber nicht nur interessante, sondern manchmal auch illegale Reisemitbringsel in seinem Gepäck mit. Diese Feststellung mussten auch die Zöllnerinnen und Zöllner des HZA Rosenheim letztes Wochenende wieder machen.

Bei der Kontrolle des Rückreiseverkehrs auf der Autobahn BAB 8 entdeckten sie in einem britischen Pkw eine kleine, lebende Schildkröte. Sie war in einer kleinen Plastikschachtel transportiert worden. Der Familienvater, der auf der Heimreise von Albanien war, gab an, sie bei einem Zwischenstopp in Kroatien gefunden und als Haustier für seine Kinder mitgenommen zu haben. Die Kontrollbeamten stellten fest, dass es sich bei der nur 5 cm großen Schildkröte um eine griechische Landschildkröte handelt, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt ist. Die sofort informierten zuständigen Stellen, die Staatsanwaltschaft München und das Landratsamt Miesbach, ordneten die Sicherstellung der artengeschützten Schildkröte sowie die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Fahrer an. Das ohne Flüssigkeit und ohne Nahrung transportierte kleine Tierchen wurde umgehend von den Zollbeamten mit Wasser und selbstgepflückten Löwenzahn versorgt und schnellstmöglich der Reptilienauffangstation in München übergeben.

Bei weiteren Pkw-Kontrollen auf der Autobahn BAB 8 konnten die Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) bei verschiedenen Reiserückkehrern aus der Türkei insgesamt unverzollten Goldschmuck im Wert von rund 20.600 Euro feststellen. Sie erhoben dafür Steuern in Höhe von fast 4000 Euro, des Weiteren wurden für die drei eingeleiteten Strafverfahren wegen Nichtanmeldung von zu versteuernden Waren Sicherheitsleistungen für die zu erwartende Strafen von insgesamt 1.500 Euro einbehalten. Größter Einzelaufgriff war dabei Goldschmuck mit einem Zollwert von fast 13.500 Euro, für die die Reiserückkehrer Abgaben i.H.v. 2.500 Euro entrichten mussten.

Über erlaubte Reisemitbringsel und weitere Informationen rund um die Reise findet man unter www.zoll.de



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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