Salzburg: Neues Glücksspielgesetz ersetzt Verbot mit klaren Regeln
Spielerschutz im Mittelpunkt / Maximal 472 Automaten im Bundesland / „Schutzzonen“ werden eingerichtet
(LK) Das neue Salzburger Glücksspielgesetz wurde heute im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtags diskutiert und beschlossen. Der Landtagsbeschluss soll dann in der Plenarsitzung am 2. Juli 2025 gefasst werden. Das bisherige Totalverbot des kleinen Glücksspiels wird durch klare, kontrollierbare und sehr straffe Regeln ersetzt.
In der letzten Sitzung vor dem Sommer liegt das neue Salzburger Glücksspielgesetz dem Landtag zum Beschluss vor. Es soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Ab dann sollen höchstens 472 Glücksspielautomaten im Bundesland Salzburg erlaubt sein. Diese werden auf drei konzessionierte Anbieter verteilt.
Svazek: „Verbot hat nicht funktioniert.“
Aktuell ist das kleine Glücksspiel, also Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken, in Salzburg verboten. Dieses Verbot hat sich in der Praxis jedoch als ineffektiv erwiesen. Illegale Automatensalons tauchen trotz laufender Kontrollen immer wieder auf, beschlagnahmte Geräte werden rasch ersetzt. „Wir nehmen den kriminellen Betreibern die Existenzgrundlage und schaffen gleichzeitig einen gesetzlichen Rahmen, um die Bevölkerung besser vor Spielsucht zu schützen“, bringt Landeshauptmann Stellvertreterin Marlene Svazek das Ziel des neuen Gesetzes auf den Punkt.
Eckpunkte des neuen Glücksspielgesetzes
- maximal 472 Glücksspielautomaten in behördlich genehmigten Automatensalons
- drei Konzessionen an Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich oder im EU-/EWR-Raum
- klare Mindestabstände zu Schulen, Spielplätzen, AMS, Beratungsstellen und ähnlichen Einrichtungen
- keine Automaten in Gasthäusern oder Tankstellen
- eng definierte Sorgfaltspflichten gegenüber Spielkunden
- effektive Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- 4 Stunden maximale Spielzeit pro Tag, 5 Euro Höchsteinsatz, 5.000 Euro Höchstgewinn
Mehr Kontrolle und Transparenz
„Weder Illegalität noch Spielsucht wird man gänzlich verhindern können. Aber mit einem klaren, landesgesetzlich geregelten Modell schaffen wir mehr Kontrolle, mehr Transparenz und bessere Schutzmaßnahmen und das auf festem föderalem Boden“, so Svazek und nennt als Vorbild die Regelung im benachbarten Oberösterreich.
Spielerschutz im Zentrum
Das neue Gesetz stellt den Spielerschutz in den Mittelpunkt. „Illegale Betreiber kümmern sich nicht um Menschen, die spielsüchtig werden. Es ist ihnen egal, ob jemand seine Existenz verliert. Das werden wir mit diesem Gesetz ändern“, sagt die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Mit klaren Regeln, verpflichtenden Schutzmaßnahmen, definierten Sperrzonen und einer streng kontrollierten Konzessionsvergabe wird ein Rahmen geschaffen, in dem Glücksspiel nur unter sozialen und kontrollierten Bedingungen stattfinden kann. Darüber hinaus wird mit der Regulierung auch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktiv unterbunden.
Risiko Spielsucht
Die Landeshauptmann-Stellvertreterin verweist auf die besondere Herausforderung bei der Spielsucht: „Sie ist eine unsichtbare Sucht. Viele Betroffene suchen erst sehr spät Hilfe, wenn überhaupt. Darum müssen Prävention und Dokumentation von Suchtverhalten schon gesetzlich verpflichtend verankert werden.“ Im Gesetz sind daher verpflichtende Maßnahmen für Anbieter vorgesehen. Darunter Identitätsprüfung, Spielzeitbegrenzungen, verpflichtende Schulungen des Personals sowie der Ausschluss von gefährdeten Personen.
Expertenstimmen berücksichtigt
Besonders hebt Svazek den Wert des öffentlichen Begutachtungsverfahrens hervor: „Wir haben alle Stellungnahmen aus der Begutachtung von Spielsuchtprävention über Wirtschaftskammer bis hin zur Zivilgesellschaft sehr ernst genommen, gewürdigt und in den endgültigen Entwurf einfließen lassen. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das auf breiten Beinen steht und sich rechtlich wie auch praktisch an den höchsten Standards orientiert.“
Nächste Schritte
Der Gesetzesentwurf wurde nach der Begutachtung umfassend überarbeitet. Die positive Behandlung im heutigen Verfassungs- und Verwaltungsausschuss ein entscheidender Meilenstein. Mit dem erwarteten Beschluss am 2. Juli 2025 schafft das Land Salzburg die Grundlage für ein transparentes, kontrolliertes und sozial verantwortliches Glücksspielmodell, das zugleich die Weichen für das anschließende Ausschreibungsverfahren stellt.
Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_250618_30 (mw/sm)
Quelle: Land Salzburg
