Innsbruck: Neuerlassung Schutzzonen „Spielplatz Rapoldipark“ und „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“

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09 Schutzzone 1 Plan Rapoldip
Foto: Landespolizeidirektion Tirol
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10 Schutzzone 2 Plan Haltest
Foto: Landespolizeidirektion Tirol
26 Sep 17:19 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche "Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße" und "Spielplatz Rapoldipark" wiederholt neu verordnet wurden.

Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2020 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.09.2021. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.

Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1 000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4 600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.09.2020 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.

Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.03.2020 bis 25.09.2021

Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 6

Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 0

Die Verordnungen samt den dazugehörigen Plänen befinden sich in der Anlage.



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