Salzburg: Neue Corona-Regeln für Zusammenkünfte und Veranstaltungen

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Salzburg

12 Dez 13:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

2G und höchstens vier aus unterschiedlichen Haushalten / Maskenpflicht innen / Mehr bei Feiern und Sitzplätzen mit Namen

(LK) Heute treten neue Regeln für Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Kraft. Maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit höchstens sechs Kindern können sich mit 2G-Nachweis treffen. Bei Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern sind bis zu 25 Teilnehmer innen und bis zu 300 Teilnehmer draußen möglich. Gibt es zugewiesene Sitzplätze, sind innen bis zu 2.000 Teilnehmer und bis zu 4.000 im Freien möglich. Innen gilt generell FFP2-Maskenpflicht und dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden.

Sind es mehr als 50 Teilnehmer, muss der Verantwortliche einen Covid-19-Beauftragten bestellen, ein Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und dies spätestens eine Woche vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen, ab 251 Teilnehmern ist eine Bewilligung nötig.

Ohne 2G nur wenige Ausnahmen

Alle ohne 2G-Nachweis dürfen sich unter anderem nur zu Begräbnissen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, für den Beruf, als Organe politischer Parteien oder juristischer Personen, bei medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen, zu Proben zu beruflichen Zwecken und zur beruflichen künstlerischen Darbietung in fixer Zusammensetzung innen mit FFP2-Maske sowie in der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit auf betreuten Ferienlagern und im Spitzensport treffen.

Gültig bis 21. Dezember

Die Regeln gelten bis einschließlich 21. Dezember, Details sind unter www.salzburg.gv.at/zusammenkuenfte nachzulesen. Für Schulen, Gastgewerbe, Beherbergung, Arbeitsplatz und Spitzensport sowie zur Religionsausübung gelten Sonderbestimmungen.


Quelle: Land Salzburg



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