Salzburg: Neue Ära der Raumordnung für Salzburg

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Im Bild: Renate Steinmann (interm. Referatsleiterin Raumplanung) Landesrat Josef Schwaiger und Michael Plath (Stabstelle Planen und Bauen)
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
29 Dez 22:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesentwicklungsprogramm, Raumordnung und Grundverkehr bringen zahlreiche Verbesserungen

(LK) Das umfassende Maßnahmenpaket des Landes mit dem neuen Landesentwicklungsprogramm, den Novellen bei Raumordnung sowie dem Grundverkehrsgesetz entfalten im Jahr 2023 ihre volle Wirkung.

Unser Ziel ist es, mit diesen aufeinander abgestimmten Werkzeugen ein lebenswertes Land Salzburg für die Zukunft und besonders unsere Jugend zu erhalten. Um das alles zu erreichen, haben wir in den vergangenen Monaten die Grundlagen geschaffen, die nun 2023 voll wirksam werden“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Schwaiger: „Effektive Gesetze für unsere Zukunft.“

Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) und den Gesetzespaketen Raumordnung und Baurecht sowie dem neuen Grundverkehrsgesetz gibt es in Salzburg erstmals präzise miteinander abgestimmte Rechtsmaterien für eine nachhaltige Entwicklung des Landes. „Damit läuten wir eine neue Ära für die Salzburgerinnen und Salzburger ein - gegen Bodenfraß und Zweitwohnsitze, für leistbares Wohnen und für den schnelleren Ausbau erneuerbare Energien“, betont Schwaiger.

Raumordnung als Kern des Pakets

Das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) war der letzte Baustein und bildet gleichzeitig der Rahmen für die Verzahnung von Raumordnung, Grundverkehr und Baurecht. „Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist die novellierte Raumordnung und das neue Grundverkehrsgesetz. Hier wird mit dem Hauptwohnsitzgebot und dem Weiterkauf nur in direkter Linie der konsequente Weg gegen Zweitwohnsitze fortgesetzt“, fasst Josef Schwaiger zusammen.

Leistbarer Wohnraum wird forciert

Auch die Forcierung leistbaren Wohnraums für unsere Salzburger Bevölkerung und der schnellere und unbürokratische Ausbau der erneuerbaren Energie mit verkürzten Verfahrens stehen im Mittelpunkt. „Mit dem Gesetzespaket wird auch die Abänderung des alten räumlichen Entwicklungskonzeptes für dringenden Wohnbedarf ermöglicht. Allesamt Grundvoraussetzungen dafür, dass Salzburg in eine positive Zukunft schauen kann. Klare und nachvollziehbare Regelungen und Definitionen schaffen nun Transparenz und ermöglichen schnellere Verfahren“, so der Landesrat.

Landesentwicklungsprogramm im Überblick

Das neue Landesentwicklungsprogramm – gemeinsam erarbeitet mit allen Gemeinden und Regionalverbänden - beinhaltet unter anderem vier Schwerpunkte, die für die Salzburgerinnen und Salzburger im ganzen Land große Vorteile bringen:

  • Leistbares Wohnen
  • Forcierung erneuerbarer Energie (Wind und Sonne)
  • Stopp dem Ausverkauf von Salzburg und Steuerung des Tourismus
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden

Wichtigste Eckpunkte der Novelle Raumordnungsgesetz

  • Abstimmung mit Grundverkehrsgesetz und Baurecht
  • Weitere Verschärfung bei Zweitwohnsitzen
  • Deutlich kürzere Verfahren für Wind- und Sonnenenergie
  • Beschleunigung der Planung bei dringenden Baulandprojekten
  • Steuerungsinstrument für eine geordnete touristische Entwicklung in den Gemeinden

Wichtigste Eckpunkte im neuen Grundverkehrsgesetz

  • Neudefinition von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
  • Neudefinition der Landwirtschaft. 75 Prozent der Fläche müssen selber bewirtschaftet werden.
  • Die räumliche Nähe ist für einen privilegierten Erwerb durch Landwirte ausschlaggebend.
  • Klare Definition von Großgrundbesitz mittels Einheitswert.
  • Einführung eines am Ertragswert orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises – deutliche Dämpfung der Preise und somit leistbar für aktive Landwirte.
  • Begriffsdefinition des Hauptwohnsitzes und Nachweispflicht für dessen Begründung
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz, somit sind Zweitwohnsitze und Leerstand ausgeschlossen.
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Ein Jahr für bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre bei unbebauten Grundstücken.
  • Konsequente Rückabwicklung bei Nichteinhaltung

Wichtigste Maßnahmen im Baurecht

  • Unterschreitung der ortsüblichen Kauf- und Mietkosten um mindestens zehn Prozent bei Start- und Übergangswohnungen
  • Kein Bebauungsplan notwendig, Bauplatzerklärung reicht
  • Heben des Dachstuhls um bis zu 75 Zentimeter zur Nutzung dieser Fläche als zusätzlicher Wohnraum
  • Wohnen über dem Supermarkt mit Anreizsystem
  • Wohnen auch im Betriebsgebiet über der Sockelzone (EG) möglich
  • Festlegung einer Mindestausstattung der Infrastruktur für Beherbergungsgroßbetriebe
  • Verbot von Ölheizungen in Neubauten
  • Umsetzung kleiner Sanierungsmaßnahmen mit dem vereinfachten Renovierungspass
  • Verpflichtende Nachrüstung mit E-Ladestation bei Nicht-Wohnbauten oder gemischt genutzten Bauten mit mehr als 20 Autostellplätzen bis 1. Jänner 2024

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Quelle: Land Salzburg



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