Salzburg: Naturpark Salzachauen: Umweltbundesamt stuft Ablagerungen nicht als Altlast ein

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
05 Dez 10:00 2025 von Redaktion International Print This Article

Keine Maßnahmen von Landesseite notwendig / Altablagerungen in Antheringer Au stellen keine erhebliche Kontamination dar

(LK) Im Zuge des Ankaufs sowie der bevorstehenden Renaturierung der Antheringer Au wurden auch bekannte Altablagerungen in einer ehemaligen Schottergrube untersucht. Nun hat das Umweltbundesamt seinen Untersuchungsbericht veröffentlicht. Die Ablagerungen werden nicht als Altlast eingestuft.

Der Naturpark Salzachauen ist das größte Renaturierungsprojekt des Landes.

Vor den Toren der Stadt Salzburg soll bis 2029 der Naturpark Salzachauen entstehen. Es ist das größte Renaturierungsprojekt im Bundesland. Die Verfahren (Naturschutz sowie Wasserrecht) laufen derzeit. In dem weitläufigen Gebiet wurden in den vergangenen Jahren auf der Fläche einer ehemaligen Schottergrube Reste von Altablagerungen sichtbar.

Untersuchungsbericht liegt vor

Diese Ablagerungen, die bereits bekannt und in den Karten des Bundes vermerkt sind, wurden nun vom Umweltbundesamt genau beurteilt. Seit Donnerstag liegt dem Land Salzburg die Beurteilung vor. Bei der Fläche handelt sich um eine ehemalige Schottergrube, die in den 1970er- und 1980er-Jahren mit Aushubmaterial, Baurestmassen und teilweise mit Kunststoffabfällen verfüllt wurde. Der Bereich wurde damals außerdem als Zwischenlager für Abfälle, die anschließend auf die weiter südlich gelegene Deponie Siggerwiesen verbracht wurden, genutzt. Entgegen einer dem Land Salzburg vorliegenden Bestätigung wurden offenbar nicht alle Reste des Zwischenlagers beseitigt.

Grundwasser nicht beeinflusst

Der Ablagerungskörper bestehe zu großen Teilen aus Abfällen mit geringem Reaktionspotential, heißt es im Bericht des Umweltbundesamtes. Es sei somit keine mehr als geringfügig erhöhte Deponiegasbildung zu erwarteten. Die Feststoffuntersuchungen würden kleinräumige Verunreinigungen zeigen. Es sei keine signifikante Beeinflussung der Grundwasserqualität durch Sickerwässer zu erwarten. Dies hätten Grundwasseruntersuchungen bestätigt.

„Kein erhebliches Risiko“

Entsprechend den Untersuchungsergebnissen sei nicht zu erwarten, dass es sich bei der Altablagerung um eine erhebliche Kontamination handelt. „Von der Altablagerung geht kein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt aus“, so das Fazit des Umweltbundesamtes. Der Bericht wurde am Donnerstag online im Altlastenportal als „Altablagerung“ veröffentlicht.

Gutschi: „Keine Maßnahmen vorgeschrieben“

Landesrätin Daniela Gutschi sagt: „Die Fläche wird nicht als Altlast eingestuft, sondern bleibt eine Altablagerung. Das Umweltbundesamt schreibt aufgrund der Unbedenklichkeit auch keine weiteren Maßnahmen zur Veranlassung vor.“ Markus Graggaber, Leiter der Natur- und Umweltschutzabteilung beim Land Salzburg, betont: „Wir sind froh über dieses Ergebnis, wir haben aber auch nie etwas anderes erwartet.“

Weitere Vorgangsweise

Das Land Salzburg hat vonseiten des Umweltbundesamtes keine Auflagen erhalten, die Altablagerung zu beseitigen. Betreffend einer eventuellen Beseitigung oberflächlicher Verunreinigungen wird es aber auch mit dem Verursacher Gespräche geben. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass sich erst bei einer Änderung der Nutzung neue Risiken ergeben könnten.

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Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_251204_80 (hei/ap)


Quelle: Land Salzburg



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